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Geschäftsverteilung

Das Zivilgericht tagt als Einzelgericht, als Dreiergericht oder in Fünferbesetzung (Kammer). Die ordentliche Geschäftsverteilung wird jährlich nach Reglement festgelegt. In Einzelfällen kann von nachfolgendem Plan abgewichen werden.

Tagespräsidium

Für die Behandlung der dringlichen Tagesgeschäfte hat das Zivilgericht Tagespräsidien bezeichnet. Ansprechstelle für die Rechtssuchenden ist die Kanzlei Tagesgeschäfte (St. Alban-Vorstadt 25, 4052 Basel).


Einzelgericht in Zivilsachen

Die Einzelrichterin oder der Einzelrichter ist zuständig für Zivilsachen

  1. im vereinfachten Verfahren (Art. 243 Abs. 1 ZPO) bei einem Streitwert bis 30'000 Franken sowie in den Fällen von Art. 243 Abs. 2 Bst. b bis d ZPO unabhängig vom Streitwert; 
  2. für alle übrigen summarischen Verfahren unabhängig vom Streitwert.
Tag
Geschäftsverteilung
Dienstag Morgen
Präsident/in: lic. iur. Müller / Dr. iur. Bachofner
Mittwoch Morgen
Präsident: Dr. iur. Wolf
Freitag Morgen
Präsident/in: lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel

Einzelgericht in Familiensachen

Für die besonderen eherechtlichen Verfahren (Art. 271ff. ZPO), die
Kinderbelange in familienrechtlichen Angelegenheiten (Art. 295ff.
ZPO) sowie die Verfahren bei eingetragener Partnerschaft (Art. 305ff.
ZPO) sind zuständig:

  1. die Einzelrichterin oder der Einzelrichter:
    1. bei umfassender Einigung in der Sache
    2. in einfachen Fällen ohne umfassende Einigung in der Sache, sofern nicht eine Partei einen Entscheid des Dreiergerichts verlangt;
    3. in allen summarischen Verfahren;
    4. in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von 30'000 Franken;
    5. in allen Kontumazverfahren wegen versäumter Klageantwort (Art. 223 ZPO).
  2. das Dreiergericht in allen übrigen Fällen.
Tag
Geschäftsverteilung
Montag Morgen
Präsident: Dr. iur. Schürmann
Dienstag Morgen
Präsident: Dr. iur. Stein
Mittwoch Morgen
Präsidentin: Dr. iur. Braun
Donnerstag Morgen
Präsident: lic. iur. Schmidlin
Freitag Morgen
Präsidentin: lic. iur. Senn

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Bei umfassender Einigung lädt das Gericht die Parteien zu einer Anhörung vor.

Tag
Geschäftsverteilung
Montag Nachmittag
Präsident: Dr. iur. Stein
Dienstag Nachmittag
Präsident: Dr. iur. Schürmann

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken.

Tag
Geschäftsverteilung
Montag Nachmittag
Vorsitz: 
Präsident/in Dr. iur. Wolf / lic. iur. Müller 
Donnerstag Nachmittag
Vorsitz:
Präsident/in lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel

Einzelgericht (Mietwesen)

Die Verfahren betreffend Miete von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten werden, soweit sie in die Kompetenz des Einzelgerichts fallen, jeweils in einem besonderen Verhandlungsgefäss geführt.

Tag
Geschäftsverteilung
Montag Morgen
Präsident/in: lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel
Dienstag Nachmittag
Präsident/in: Dr. iur. Wolf / Dr. iur. Bachofner 

Kammern

Kammersitzungen finden in Dreierbesetzung (Dreiergericht) oder in Fünferbesetzung statt.
In Dreierbesetzung entscheidet das Gericht

  1. im vereinfachten Verfahren in den Fällen von Art. 243 Abs. 2 Bst. a und e ZPO unabhängig vom Streitwert, soweit nicht das Arbeitsgericht zuständig ist;
  2. im ordentlichen Verfahren bei einem Streitwert von über 30'000 Franken bis 100'000 Franken sowie den nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten;

In Fünferbesetzung entscheidet das Gericht im ordentlichen Verfahren ab einem Streitwert von über 100'000 Franken.

Tag
Kammer
Geschäftsverteilung
Mittwoch Morgen
I. Kammer
Präsident/in: Dr. iur. Stein, lic. iur. Schmidlin
Richter/in: Jermann, Jossi, Dr. iur. Rieder, MLaw Rhonheimer, Dr. iur. Schultheiss
Mittwoch Nachmittag
II. Kammer
Präsident/in: lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel
Präsident/in: lic. iur. Müller / Dr. iur. Bachofner
Richter/in: lic. iur. Baumgartner, Gallo, MLaw Joller, lic. iur. Stoll-Falciani, Dr. iur. Zimmermann 
Donnerstag Morgen
III. Kammer
Präsident/in: lic. iur. Senn, Dr. iur. Wolf
Richter/in: MLaw Kaan, lic. iur. Kunz, Dr. iur. Reust, MLaw Schneiter , MLaw Suter
Freitag Morgen
IV. Kammer
Präsident/in: Dr. iur. Schürmann, Dr. iur. Braun
Richter/in: lic. iur. Goumaz, Dr. iur. Jedelhauser, MLaw Schaub, Schelbert, Dr. iur. Wasmuth

Geschäftsverteilung 2025 als PDF

In der „Geschäftsverteilung“ sind die verschiedenen Verhandlungsgefässe und deren personelle Besetzung in der Übersicht abgebildet.

Geschäftsverteilung 2025.pdf (Startet einen Download)

Zivilgericht

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Bäumleingasse 5
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 08.00-11.30 und 13.45-17.00 Uhr,
Freitag 08.00-11.30 und 13.15-16.00 Uhr.

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