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Hundeareale

Hundeareale sind speziell gestaltete Bereiche, die Hunden und ihren Besitzern eine sichere und angenehme Umgebung bieten. Diese Areale sind weit mehr als nur einfache Auslaufflächen; sie sind Treffpunkte für soziale Interaktion, körperliche Betätigung und gemeinsame Freude.

Freilauf-Areale

Hunde sollen im Kanton Basel-Stadt artgerecht gehalten werden. Der tägliche Freilauf ist eine Vorgabe der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung und fördert die Sozialisierung der Hunde. 

Das Kantonale Veterinäramt Basel-Stadt setzt sich laufend dafür ein, dass weitere Örtlichkeiten geschaffen werden, an welchen ein angemessener Freilauf für Hunde möglich ist. Die geschaffenen Freilauf-Areale sind zum Teil eingezäunt und zum Teil nicht eingezäunt und berücksichtigen die Bedürfnisse von Personen, welche keine Hunde halten. 

  
Aus Rücksicht auf Personen, welche keine Hunde halten, schränkt das basel-städtische Hundegesetz den Freilauf für Hunde an diversen Örtlichkeiten mittels Leinenpflicht oder Hundeverbot ein. 

Leinenpflicht

Im Kanton Basel-Stadt gilt keine generelle Leinenpflicht. Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Zudem in Restaurants, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen sowie auf Märkten. Und überall dort, wo ein Schild auf die Leinenpflicht hinweist.

Bitte beachten Sie, dass während der allgemeinen Brut- und Setzzeit noch keine besondere Leinenpflicht in den massgebenden Gebieten herrscht.

Hundeverbot

Hunde haben keinen Zutritt zu Kinderspielplätzen sowie überall dort, wo Hundeverbotsschilder stehen. Diese Karte zeigt Ihnen, wo Schilder auf eine Leinenpflicht oder auf ein Hundeverbot hinweisen.

Kantonales Veterinäramt

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Schlachthofstrasse 55
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

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