Hundeareale
Hundeareale sind speziell gestaltete Bereiche, die Hunden und ihren Besitzern eine sichere und angenehme Umgebung bieten. Diese Areale sind weit mehr als nur einfache Auslaufflächen; sie sind Treffpunkte für soziale Interaktion, körperliche Betätigung und gemeinsame Freude.
Freilauf-Areale
Hunde sollen im Kanton Basel-Stadt artgerecht gehalten werden. Der tägliche Freilauf ist eine Vorgabe der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung und fördert die Sozialisierung der Hunde.
Das Kantonale Veterinäramt Basel-Stadt setzt sich laufend dafür ein, dass weitere Örtlichkeiten geschaffen werden, an welchen ein angemessener Freilauf für Hunde möglich ist. Die geschaffenen Freilauf-Areale sind zum Teil eingezäunt und zum Teil nicht eingezäunt und berücksichtigen die Bedürfnisse von Personen, welche keine Hunde halten.
Aus Rücksicht auf Personen, welche keine Hunde halten, schränkt das basel-städtische Hundegesetz den Freilauf für Hunde an diversen Örtlichkeiten mittels Leinenpflicht oder Hundeverbot ein.
Leinenpflicht
Im Kanton Basel-Stadt gilt keine generelle Leinenpflicht. Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Zudem in Restaurants, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen sowie auf Märkten. Und überall dort, wo ein Schild auf die Leinenpflicht hinweist.
Bitte beachten Sie, dass während der allgemeinen Brut- und Setzzeit noch keine besondere Leinenpflicht in den massgebenden Gebieten herrscht.
Hundeverbot
Hunde haben keinen Zutritt zu Kinderspielplätzen sowie überall dort, wo Hundeverbotsschilder stehen. Diese Karte zeigt Ihnen, wo Schilder auf eine Leinenpflicht oder auf ein Hundeverbot hinweisen.
Kantonales Veterinäramt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr