Information zur Haarabnahme am IRM Basel
Benötigen Sie eine Haaranalyse zur Wiedererlangung Ihres Führerausweises in Basel? Besuchen Sie das IRM Basel mittwochs für eine professionelle Haarabnahme und -analyse, um Drogen-, Alkohol- und Medikamentenabstinenz nachzuweisen. Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen und Bedingungen.
Wer muss eine Haaranalyse durchführen?
Wenn Ihnen der Führerausweis durch das Amt für Administrativmassnahmen der Kantonspolizei Basel-Stadt (AMA) oder vom Administrativmassnahmendienst der Polizei Basel-Landschaft (AM) entzogen wurde, ist eine Haaranalyse erforderlich. Diese Analyse dient als Nachweis Ihrer Abstinenz von Drogen, Alkohol und/oder Medikamenten.
Voraussetzungen für die Haarabnahme
- Nachweis einer ausreichend langen Abstinenz, in der Regel 6 Monate.
- Mindestens 5 cm lange Kopfhaare, die nicht haarkosmetisch behandelt wurden (kein Färben, Tönen, Bleichen, Dauerwelle, Strecken oder Verwendung von Haarwasser). Alternativ können auch Brust- oder Beinhaare verwendet werden.
Haarabnahme ohne Terminvereinbarung
Haarproben werden im IRM Basel mittwochs von 15:00 bis 16:30 Uhr abgenommen. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht nötig, Sie kommen einfach vorbei.
Mitbringen
Bitte beachten Sie:
- Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (ID-Karte, Reisepass, Ausländerausweis) ist erforderlich.
- Gegebenenfalls müssen Sie die Verfügung der Kantonspolizei Basel-Stadt / Polizei Basel-Landschaft vorlegen.
Kosten
Haaranalyse 1 Substanzgruppe: 650 CHF (zzgl. Mehrwertsteuer)
Haaranalyse 2 Substanzgruppen: 900 CHF (zzgl. Mehrwertsteuer)
Haaranalyse 3 Substanzgruppen: 1200 CHF (zzgl. Mehrwertsteuer)
Zahlung mit Maestro-, Postcard- oder Kreditkarte erforderlich.
Ablauf der Haaranalyse
Die Haarprobe wird im IRM Basel chemisch-toxikologisch untersucht (sog. Haaranalyse). Diese Untersuchung kann mehrere Wochen dauern. Der Bericht über die Untersuchung wird Ihnen per Post zugestellt. Teilen Sie uns daher bei der Haarabnahme Ihre aktuelle Postanschrift mit. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Institut für Rechtsmedizin
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr