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Elektronische Eingaben in gerichtlichen Verfahren können einzig auf dem förmlichen Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingereicht werden. Dies erfordert unter anderem die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Zustellungen, die nicht den erwähnten Regeln entsprechen, werden zurückgewiesen bzw. wenn immer möglich an die Absenderin oder den Absender automatisch digital retourniert. Sie entfalten in keinem Fall Rechtswirkung und gelten als nicht eingereicht.
Appellationsgericht
Bäumleingasse 1
4051 Basel
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.45 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr