Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer (LKZ)
Das Liegenschaftskompetenzzentrum (LKZ) ist für die Besteuerung von Liegenschaften zuständig, einschließlich Immobiliengesellschaften, -fonds und Privatpersonen. Ein spezialisiertes Team veranlagt die Grundstückgewinnsteuer für natürliche Personen und Stiftungen und prüft die Liegenschaftsunterhaltskosten für die Einkommensteuer. Zudem kontrolliert das LKZ die Handänderungssteuer und erstellt die Liegenschaftsbewertungen. Hier finden Sie alle dazugehörigen Informationen.
Häufig gesucht
Wichtige Links
Steuerportal eSteuern.BS (ab Mai 2025 verfügbar)
Folgende Online-Services für die Grundstückgewinnsteuer stehen Ihnen ab Mai 2025 auf dem Steuerportal zur Verfügung:
- Fristerstreckung
- Kurzwegleitung für die Grundstückgewinnsteuer
- E-Formulare (Steuererklärung, Ergänzungsblätter Nr. 1 & 2)
- Steuerrechner
- Kontaktformular
Downloads
Hier finden Sie die folgenden Dokumente zur Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer:
- PDF-Formulare
- E-Formulare
- Kurzwegleitung Grundstückgewinnsteuer
- Merkblätter
- Tariftabellen