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Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer (LKZ)

Das Liegenschaftskompetenzzentrum (LKZ) ist für die Besteuerung von Liegenschaften zuständig, einschließlich Immobiliengesellschaften, -fonds und Privatpersonen. Ein spezialisiertes Team veranlagt die Grundstückgewinnsteuer für natürliche Personen und Stiftungen und prüft die Liegenschaftsunterhaltskosten für die Einkommensteuer. Zudem kontrolliert das LKZ die Handänderungssteuer und erstellt die Liegenschaftsbewertungen. Hier finden Sie alle dazugehörigen Informationen.

Grundstückgewinnsteuer

Hier finden Sie die Formulare zur Grundstückgewinnsteuer. 

Formulare Grundstückgewinnsteuer

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf den von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Formularen im Original zu erfolgen.

Die als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Formulare sind nicht zu verwenden. Die Formulare im Original können bei der Steuerverwaltung bezogen werden

Mit den E-Formularen können Sie die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer einfach auf dem Computer ausfüllen und anschliessend als Ausdruck mit den dazugehörigen Beilagen per Post einreichen. Die dazugehörige Software für die Bearbeitung der E-Formulare «SnapViewer» kann unter dem unten stehenden Link heruntergeladen werden.

Kurzwegleitung

Kurzwegleitung mit den wichtigsten Informationen zur Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer

Kurzwegleitung Grundstückgewinnsteuer (Startet einen Download)

Fristen

Merkblätter

Hier finden Sie Merkblätter und Tariftabellen, die spezifisch für die Grundstückgewinnsteuer Geltung haben.

Grundlagen, Fragen und Antworten zur Grundstückgewinnsteuer

Handänderungssteuer

Formulare

Hier finden Sie die Formulare zur Handänderungssteuer.

E-Formulare sind elektronische Formulare, die online ausgefüllt, gedruckt und lokal gespeichert werden können (Hinweis: E-Formulare im QDF-Format mit «SnapForm Viewer» öffnen – die Software kann mit dem unten stehenden Link heruntergeladen werden).

Merkblätter

Hier finden Sie Merkblätter und Tariftabellen, die spezifisch für die Handänderungssteuer Geltung haben.

Grundlagen, Fragen und Antworten zur Handänderungssteuer

Öffnungszeiten: Schalter Nr. 8 der Finanzverwaltung für die Anmeldung von Handänderungsgeschäften

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten des Schalters Nr. 8 der Finanzverwaltung für die Erteilung des Handänderungssteuervisums auf der Internetseite der Finanzverwaltung «Kontakt & Öffnungszeiten» publiziert werden.

Weitere Liegenschaftsthemen

Kontakt

Liegenschaftskompetenzzentrum

www.bs.ch/lkz