Lohngleichheit im Beschaffungswesen
Der Kanton Basel-Stadt vergibt Aufträge nur an Unternehmen, die die Lohngleichheit einhalten. Dies ist in der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) festgehalten.
Welche Verfahren sind betroffen?
Die Massnahmen gelten bei
- offenen und selektiven Verfahren im Staats- und Nichtstaatsvertragsbereich,
- Einladungsverfahren,
- freihändigen Verfahren über dem Schwellenwert.
Was muss eingereicht werden?
Anbietende Unternehmen, die einen Auftrag des Kantons erhalten möchten, bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Zu diesem Zweck füllen sie die Selbstdeklaration aus und legen diese der Offerte bei. Ebenfalls der Offerte beizulegen ist der Nachweis. Die Art des Nachweises unterscheidet sich je nach Unternehmen/Leistungsort:
Für Ausschreibungen ab dem 1. Oktober 2024, gelten folgende Bestimmungen:
Anbietende mit 50 oder mehr Mitarbeitenden:
- Selbstdeklaration
- Nachweis aus einer Analyse mittels Logib
Anbietende mit 2–49 Mitarbeitenden oder Sitz / Leistung im Ausland:
- Selbstdeklaration
- Fragebogen
Ausschreibungen mit Beginn vor dem 1. Oktober 2024 werden gemäss den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen, d.h. der Logib-Nachweis muss ab 10 Mitarbeitenden eingereicht werden.
Selbstdeklaration, Fragebogen, Merkblatt
Selbstdeklaration (Startet einen Download) Fragebogen Lohngleichheit (Startet einen Download) Merkblatt für Anbietende (Startet einen Download)Logib
Aktuell: Online-Veranstaltung zu Logib
Der Bund stellt Arbeitgebenden mit «Logib» ein kostenloses Webtool zur Verfügung, um selbständig betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt Unternehmen und Institutionen bei der Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse mit einem Online-Frageforum. Im Rahmen der Veranstaltung geht eine Fachperson auf die konkrete Anwendung des Tools ein und beantwortet Fragen der Teilnehmenden. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die sich für einen Auftrag des Kantons bewerben, Institutionen, die ein Gesuch für einen Staatsbeitrag stellen sowie weitere interessierte Betriebe.
Hinweis: Weitere Kursangebote zu Logib finden Sie unter folgendem Link: www.weiterbildung-lohngleichheit.ch
Die Anbietenden analysieren die Lohngleichheit im Betrieb mit dem Standard-Analyse-Tool Logib. Logib besteht aus zwei Modulen:
- Modul 1 eignet sich vor allem für grössere Unternehmen.
- Modul 2 wird bei kleineren Unternehmen und Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden eines Geschlechts eingesetzt.
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Nachweise mit der neuen Logib-Version (2024.1 oder neuer) erstellt werden. Unternehmen, die über einen Nachweis verfügen, der mit einem früheren Release erstellt wurde, müssen keine neue Analyse durchführen, sondern einzig das bestehende Datenblatt in der neuen Logib-Version einlesen. Diese erstellt unmittelbar den Nachweis, der zusammen mit den übrigen Angebotsunterlagen bei der Beschaffungsstelle eingereicht werden kann.
Analyse-Tool und weitere Informationen
Standard-Analyse-Tool Logib Plattform Lohngleichheit des Bundes Weiterbildungen des Bundes zum Tool Logib Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB)Die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB) ist zuständig für die Koordination und die Durchführung von Vergabeverfahren von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen der Departemente sowie ihrer Leistungsvereinbarungspartnerinnen und Leistungsvereinbarungspartner.
Stichkontrollen
Der Kanton führt bei Unternehmen, die einen Auftrag erhalten haben, Stichkontrollen durch.
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