Lohngleichheit bei Staatsbeiträgen
Institutionen, die finanzielle Unterstützung vom Kanton Basel-Stadt erhalten, müssen die Lohngleichheit einhalten. Dies ist im Staatsbeitragsgesetz (StBG) verankert.
Welche Staatsbeiträge sind betroffen?
Die Massnahmen gelten für Staatsbeiträge von mehr als
- CHF 100'000 Franken pro Jahr bei mehrjährigen Staatsbeiträgen
- CHF 200'000 Franken bei einmaligen Beiträgen
Die Massnahmen gelten bei der Erneuerung bestehender Staatsbeitragsverhältnisse und für Gesuche um neue Staatsbeitragsverträge, die ab Januar 2025 in Kraft treten.
Was muss eingereicht werden?
Institutionen, die um einen Staatsbeitrag ersuchen, bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Zu diesem Zweck füllen sie die Selbstdeklaration aus und legen diese dem Gesuch bei. Ebenfalls dem Gesuch beizulegen ist der Nachweis. Die Art des Nachweises unterscheidet sich je nach Grösse der Institution:
Institutionen mit 10 oder mehr Mitarbeitenden:
- Selbstdeklaration
- Nachweis aus einer Analyse mit Logib
Institutionen mit 2–9 Mitarbeitenden:
- Selbstdeklaration
- Fragebogen
Die für den Nachweis bzw. Fragebogen verwendeten Lohndaten dürfen bei Vertragsabschluss maximal 48 Monate alt sein.
Selbstdeklaration, Fragebogen, Leitfaden
Selbstdeklaration (Startet einen Download) Fragebogen (Startet einen Download) Leitfaden für Staatsbeitragsempfangende (Startet einen Download)Logib
Aktuell: Online-Veranstaltung zu Logib
Der Bund stellt Arbeitgebenden mit «Logib» ein kostenloses Webtool zur Verfügung, um selbständig betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt Unternehmen und Institutionen bei der Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse mit einem Online-Frageforum. Im Rahmen der Veranstaltung geht eine Fachperson auf die konkrete Anwendung des Tools ein und beantwortet Fragen der Teilnehmenden. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die sich für einen Auftrag des Kantons bewerben, Institutionen, die ein Gesuch für einen Staatsbeitrag stellen sowie weitere interessierte Betriebe.
Hinweis: Weitere Kursangebote zu Logib finden Sie unter folgendem Link: www.weiterbildung-lohngleichheit.ch
Die Institutionen analysieren die Lohngleichheit mit dem Standard-Analyse-Tool Logib. Logib besteht aus zwei Modulen:
- Modul 1 eignet sich vor allem für grössere Institutionen.
- Modul 2 wird bei kleineren Institutionen und Institutionen mit wenigen Mitarbeitenden eines Geschlechts eingesetzt.
Gesuchen um Staatsbeiträge, die ab 1. Januar 2026 laufen, muss ein gültiger Nachweis beigelegt werden, der mit dem Logib-Release-Nr. 2024.1 oder neuer erstellt wurde. Die Release-Nr. ist oben rechts auf dem Nachweis bzw. der Zusammenfassung festgehalten. Institutionen, die über einen Nachweis verfügen, der mit einem früheren Release erstellt wurde, müssen keine neue Analyse durchführen, sondern einzig das bestehende Datenblatt in der neuen Logib-Version einlesen. Diese erstellt unmittelbar den Nachweis, der dem Gesuch beigelegt werden kann.
Stichkontrollen
Der Kanton führt bei Institutionen, die einen Staatsbeitrag erhalten, Stichkontrollen durch.