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Vorlage 2: Basler Standortpaket

Rotes Symbol mit Kartenmarkierung und Baslerstab.

Grossratsbeschluss vom 5. Februar 2025 betreffend Änderung des Standortförderungsgesetzes

Die Änderung des Standortförderungsgesetzes steht im Zusammenhang mit dem Basler Standortpaket. Dieses fördert die Aktivitäten baselstädtischer Unternehmen in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt. Damit will der Kanton für alle Unternehmen als Standort attraktiv bleiben und dadurch Arbeitsplätze sichern.


Erläuterungen barrierefrei


Abstimmungsvideo


Vorlage im Detail

Der Kanton Basel-Stadt gehört zu den führenden Wirtschaftsstandorten der Schweiz. Grosse, internationale Unternehmen verantworten über ein Viertel aller Arbeitsplätze, 57 Prozent der kantonalen Wirtschaftsleistung und 80 Prozent der Unternehmenssteuereinnahmen. Diese Unternehmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität des Kantons und sichern Ressourcen für die Finanzierung staatlicher Aufgaben wie Soziales, öffentlicher Verkehr, Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Kultur oder Klimaschutz. 

Der Wirtschaftsstandort Basel-Stadt wird durch Entwicklungen auf internationaler Ebene herausgefordert: Die OECD-Mindestbesteuerung führt auch in Basel-Stadt für grosse, international tätige Unternehmen zu einer höheren Steuerbelastung. Dadurch verschlechtert sich die Standortattraktivität des Kantons und es droht der Verlust von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und Steuererträgen.

OECD-Mindestbesteuerung

Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) hat beschlossen, dass Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro mit einem Steuersatz von 15 Prozent besteuert werden. Die Schweiz hat sich mit rund 140 anderen Staaten dazu bekannt und die OECD-Mindeststeuer per 1. Januar 2024 eingeführt. Bisher wurden im Kanton Basel-Stadt auch grosse, international tätige Unternehmen deutlich niedriger besteuert.

Vor diesem Hintergrund hat der Grosse Rat das Basler Standortpaket und damit die Änderung des Standortförderungsgesetzes beschlossen. Alle Unternehmen in Basel-Stadt – von Start-ups über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu Grossunternehmen – können ab 2025 auf der Grundlage klarer Kriterien Förderbeiträge für ihre Aktivitäten in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt beantragen: 

  • Alle im Kanton Basel-Stadt ansässigen Unternehmen können Beiträge für den Personalaufwand im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen. Auch Investitionen in Forschungsanlagen können unterstützt werden.
  • Alle im Kanton Basel-Stadt ansässigen Unternehmen erhalten Beiträge für im Kanton arbeitende Mütter und Väter, denen sie zusätzliche Elternzeit gewähren.
  • Alle im Kanton Basel-Stadt ansässigen Unternehmen können Beiträge beantragen, wenn sie ihre CO2-Emissionen reduzieren und Verbesserungen der Energieeffizienz vornehmen. 
  • Hochschulen in der Region Basel können Förderbeiträge für innovative Forschungskooperationen mit baselstädtischen Life-Science-Unternehmen beantragen. Förderberechtigt sind Projekte von globalem Nutzen.

Die Förderbeiträge werden aus zwei Fonds finanziert. Der Regierungsrat erhält die Kompetenz, jedes Jahr insgesamt zwischen 150 und 500 Millionen Franken in diese Fonds einzuzahlen. 80 Prozent der verfügbaren Gelder fliessen in den Förderbereich Innovation, 20 Prozent werden in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und in den Umweltschutz investiert. Über die Höhe der Einzahlungen entscheidet der Regierungsrat jährlich je nach Finanzlage.

Der Kanton Basel-Stadt kann sich diese Förderung leisten: Ein Teil der Mehreinnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der OECD-Mindestbesteuerung geht an die Kantone. Zudem hat der Grosse Rat im Rahmen des Standortpakets den Steuersatz für Unternehmen mit einem Jahresgewinn von mehr als 50 Millionen Franken erhöht.

Gegen die Änderung des Standortförderungsgesetzes wurde das Referendum ergriffen.

Abstimmung im Grossen Rat

An seiner Sitzung vom 5. Februar 2025 stimmte der Grosse Rat der Änderung des Standortförderungsgesetzes mit 81 zu 10 Stimmen zu.

Stimmenverhältnis im Grossen Rat, Ja 81, Nein 10.

Referendum

Gegen diesen Beschluss des Grossen Rates wurde das Referendum ergriffen, weil Standortattraktivität über die Verbesserung der Lebensbedingungen funktioniere. Steuergelder seien für alle da und sollten nicht an die Konzerne zurückgegeben werden. Es kam mit 2906 gültigen Unterschriften zustande.

Abstimmungsfrage und Empfehlung

Abstimmungsfrage 

Wollen Sie den Grossratsbeschluss vom 5. Februar 2025 betreffend Änderung des Standortförderungsgesetzes annehmen?

Empfehlung

Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen Ihnen, JA zum Grossratsbeschluss vom 5. Februar 2025 betreffend Änderung des Standortförderungsgesetzes zu stimmen.

Argumente

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