Lageplan und Besuchsinformationen
Wann kann man jemanden im Gefängnis Bässlergut besuchen? Welche Vorschriften gelten für Besuchende? Was darf man mitbringen oder überweisen?
Lageplan und Anfahrt
Gefängnis Bässlergut
Kontakt/Administration:
Tel.: +41 61 638 31 00
Mail: info.gb@jsd.bs.ch
Das Gefängnis Bässlergut ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich, aber nicht vollständig barrierefrei. Bei Bedarf begleitet das Personal die Besuchenden beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie zum Besucherraum.
Anreise:
Öffentliche Verkehrsmittel: ab Bahnhof SBB mit Tram Nr. 2 bis Badischer Bahnhof
--> Umsteigen in Bus Nr. 55
--> Zoll Otterbach
Auto: Autobahn A2 von Zürich/Bern
--> Basel-Nord/D
--> Ausfahrt Kleinhüningen/Weil am Rhein
--> Weil am Rhein/Zoll Otterbach
Bitte beachten: Es sind keine Besucherparkplätze vorhanden.
Besuchszeiten
Folgende Besuchszeiten gelten im Gefängnis Bässlergut für Angehörige und befreundete Personen:
Administrativhaft:
Montag - Freitag: 08:00 – 10:00 Uhr
Samstag: 14:30 – 16:30 Uhr
Sonntag: 08:30 – 10:30 Uhr
Strafvollzug:
Donnerstag: 08:30 – 09:30 Uhr / 14:30 – 15:30 Uhr
Samstag: 08:00 – 10:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Sonntag: 08:00 – 10:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Die eingewiesenen Personen im Strafvollzug haben die Möglichkeit, 3 Stunden Besuch pro Woche zu empfangen. Der Besuch ist von der eingewiesenen Person zu koordinieren.
Anwältinnen / Anwälte und rechtsberatende Person:
Montag bis Freitag 08.00 - 11.30 Uhr / 13.45 - 16.45 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Bürozeiten:
Montag - Freitag 08:00 – 10:45 Uhr / 13:45 – 16:45 Uhr
Informationen und Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher
Bitte beachten und befolgen Sie die Regeln, wenn Sie eine Person im Gefängnis Bässlergut besuchen möchten.
Informationen und Verhaltensregeln
Informationen bei Besuch von Personen in Administrativhaft (Startet einen Download) Informationen bei Besuch von Personen im Strafvollzug (Startet einen Download) Beratung für Angehörige (Startet einen Download)Informationsblatt des Vereins Neustart für Angehörige und nahestehende Personen von straffällig gewordenen Menschen
Erlaubte Waren als Mitbringsel für Insassen
Nur was auf den folgenden Merkblättern verzeichnet ist, dürfen Sie einem Insassen mitbringen.
Für Insassen im Strafvollzug
Erlaubte Waren (deutsch) (Startet einen Download)Strafvollzug (SV)
Goods allowed (english) (Startet einen Download)Penitentiary system (SV)
Marchandises autorisées (français) (Startet einen Download)Droit commun (SV)
Merci autorizzate (italiano) (Startet einen Download)Esecuzione penale regolar (SV)
Für Insassen in Administrativhaft
Erlaubte Waren (deutsch) (Startet einen Download)Administrativhaft (AH)
Goods allowed (english) (Startet einen Download)Administrative Detention (AH)
Marchandises autorisées (français) (Startet einen Download)Détention administrative (AH)
Merci autorizzate (italiano) (Startet einen Download)Detenzione Amministrativa (AH)
Geldüberweisung an eingewiesene Personen
Postüberweisung: SWISS POST-PostFinance, Nordring 8, CH-3030 Bern
Kontoinhaber: Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt (5100), Bevölkerungsdienste und Migration
IBAN: CH30 0900 0000 4500 9900 6
BIC: POFICHBEXXX
Zwingend Zahlungszweck angeben: Vor- und Nachname plus "Gefängnis Bässlergut". Das Geld kann ansonsten nicht zugeordnet werden. Die Überweisung muss in Schweizer Franken erfolgen.
Spezielle Informationen für Besucherinnen und Besucher
Bitte beachten Sie folgende Vorschriften:
- Sämtliche Besucherinnen und Besucher müssen sich mit einem gültigen Ausweis mit Foto legitimieren.
- Für Kinder und Jugendliche bis zu 10 Jahren ist kein Ausweis erforderlich;
- Kinder und Jugendliche müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden.
- Spezielle Merkblätter für die Warenabgabe liegen im Eingangsbereich auf.