Private Einrichtungen
Private Einrichtungen, in denen Freiheitsstrafen und/oder freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen vollzogen werden, müssen über eine Betriebsbewilligung des Amts für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt verfügen.
Dokumente und rechtliche Grundlagen
Private Einrichtungen, in denen Freiheitsstrafen und/oder freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen vollzogen werden, müssen über eine Betriebsbewilligung des Amts für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt verfügen.
Leitfaden und Gesuch
Wenn Sie als private Institution Personen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden strafrechtlichen Massnahmen aufnehmen möchten, dann beachten Sie bitte die beiden folgenden Dokumente:
Informationen für interessierte Institutionen
Gesuchsformular um Erteilung einer Vollzugsbewilligung (Startet einen Download)Rechtliche Grundlagen
Folgende Gesetze bilden die Grundlage für die Erteilung einer Bewilligung als private Institution.
vom 13. November 2019
Verordnung über den Justizvollzug (Justizvollzugsverordnung)vom 23. Juni 2020