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Swisslos-Fonds

Mit Losen, Lottos, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen erwirtschaftet die Interkantonale Landeslotterie SWISSLOS einen Gewinn. Jeder Kanton erhält davon einen Anteil. Davon kann der Swisslos-Fonds Basel-Stadt Beiträge für gemeinnützige Vorhaben aus Sport, Kultur, Soziales und Umwelt auszahlen.

In Basel-Stadt kann der Swisslos-Fonds jährlich rund zehn Millionen Franken auszahlen. Diese Mittel stehen für gemeinnützige und wohltätige Vorhaben aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales und Umwelt zur Verfügung.

Für eine Unterstützung aus dem Swisslos-Fonds Basel-Stadt kann man sich bewerben. Gesuche aus allen Bereichen ausser Sport bearbeitet die Verwaltung des Swisslos-Fonds im Justiz- und Sicherheitsdepartement. Für die Unterstützung im Bereich Sport ist der Swisslos-Sportfonds des Erziehungsdepartements zuständig.  

Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der Departemente, gestützt auf die Verordnung und die kantonale Praxis. Gemäss der Informationspflicht über die Vergabe öffentlicher Gelder werden der Unterstützungsbeitrag und die Eckdaten zum unterstützten Projekt am Tag der Bewilligung durch den Regierungsrat kommuniziert. 

Was wird unterstützt?

Der Swisslos-Fonds Basel-Stadt unterstützt gemeinnützige und wohltätige Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales und Gesundheit, Jugend und Bildung, Umwelt und Entwicklung. Für eine Unterstützung kann man ein Gesuch stellen.

Beiträge aus dem Swisslos-Fonds Basel-Stadt erhalten in erster Linie:

  • zeitlich befristete Projekte mit öffentlichem Charakter,
  • die im Kanton Basel-Stadt stattfinden oder in einem engen Bezug zum Kanton stehen
  • und breiter finanziell abgestützt sind, nicht aber bereits kantonale Gelder erhalten.

Beiträge für überregionale und nationale Projekte sind möglich, wenn sich der Standortkanton namhaft beteiligt und eine hohe Beteiligung anderer kantonaler Förderstellen gegeben ist. Ausserdem leistet der Swisslos-Fonds im In- und Ausland Nothilfe bei Naturkatastrophen.

Beitragsgesuche müssen mindestens drei Monate vor der Realisierung eintreffen. Ein Gesuch kann nur bei einer (Förder-)Stelle innerhalb des Kantons Basel-Stadt eingereicht werden.

Gesuch einreichen

Wir bitten Sie, Ihr Gesuch für einen Projektbeitrag online einzugeben:

Online-Formular (hier klicken)

Wir empfehlen Ihnen, das Dossier zusammenzustellen, bevor Sie mit der Eingabe beginnen (Beilagen als PDF-Datei, max. 5 MB). 

Vorsicht:

  • Beitragsgesuche müssen mindestens drei Monate vor der Realisierung eintreffen.
  • Ein Gesuch kann nur bei einer der staatlichen (Förder-)Stellen des Kantons Basel-Stadt eingereicht werden.
  • Für die Unterstützung im Bereich Sport ist der Swisslos-Sportfonds des Erziehungsdepartements zuständig.  

Das Dossier enthält:

  • Anschreiben (obligatorisch): kurze Zusammenfassung des Projektes mit Angaben zu Gesuchsteller/in und dem Antrag auf Unterstützung
  • Projektdossier (obligatorisch): detaillierte Angaben zum Projekt und zur Gesuchsorganisation, Programm und Biografien falls relevant
  • Budget (obligatorisch): detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan mit Angaben über sämtliche Beiträge Dritter, die zu erwarten oder bereits zugesichert sind
  • Wo vorhanden: Statuten oder Stiftungsurkunde
  • Wo vorhanden: Letzte Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung)
  • Wo vorhanden: kantonale Leistungsvereinbarung
  • Bei Infrastrukturprojekten: Offerten und Nutzungskonzept
  • Bei Buchpublikationen: Inhaltsverzeichnis, Leseprobe, Druckkostenofferte

Achten Sie darauf, dass Sie folgende Informationen zur Hand haben:

  • Kontaktangaben
  • Kontoangaben (inkl. Name/Adresse Kontoinhaber/in)

Sobald Sie die Vorbereitung abgeschlossen haben, können Sie das Online-Formular ausfüllen und die Gesuchsunterlagen hochladen. Sie können Ihre Arbeit auch unterbrechen und Ihre Angaben zwischenspeichern.

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Weitere Förderstellen im Kanton Basel-Stadt

Für Vergaben im Bereich Sport ist der Swisslos-Sportfonds Basel-Stadt zuständig.

Die Gelder des Swisslos-Fonds sind für Projekte bestimmt, die nicht einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung entsprechen. In jenen Bereichen vergeben andere kantonale Fachstellen die Fördergelder. Bitte prüfen Sie vor einer Eingabe, ob diese für Ihr Projekt in Frage kommen. Ein Gesuch kann nur bei einer staatlichen (Förder-)Stelle des Kantons Basel-Stadt eingereicht werden.

Kulturprojekte werden in erster Linie durch die Abteilung Kultur (Fachausschüsse und Kulturpauschale) gefördert. Der Swisslos-Fonds konzentriert seine Vergaben auf Festivals, Kulturveranstaltungen mit öffentlichem Charakter und (Kultur-)Projekte im öffentlichen Raum, Produktionen der freien Theaterszene, Jugendprojekte und Veranstaltungen für Kinder. Auch lokale Chöre können beim Swisslos-Fonds ein Gesuch stellen.

Die Förderung in den Bereichen Film- und Medienkunst und Kulturvermittlung erfolgt zwar zum Teil mit Mitteln des Swisslos-Fonds, die Gesuche bearbeitet aber die Abteilung Kultur.

Unterstützte Projekte

Hier finden Sie eine Liste der bewilligten Swisslos-Fonds-Beiträge, unterteilt in folgende Sparten.
- Kultur
- Soziales
- Gesundheit
- Jugend
- Bildung
- Umwelt und Entwicklung
- Weitere gemeinnützige Projekte

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Generalsekretariat

Porträt

Spiegelgasse 6-12

Tel.: +41 61 267 81 81
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