Bewilligung für Dienstleistungen im Sicherheits- und Verkehrsbereich
Die Führung eines Gewerbes im Sicherheits- und Verkehrsbereich bedarf einer Bewilligung der Kantonspolizei.
Gesuche um Erteilung einer Bewilligung sind mit allen erforderlichen Unterlagen mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Kantonspolizei einzureichen.
Nähere Informationen dazu erhalten sie über den nachstehenden Kontakt:
Recht
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Spiegelgasse 6
4051 Basel