Sonderbewilligung Verkehr
Die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt erteilt bei gegebenen Rahmenbedingungen Sonderbewilligungen für Ausnahme- und Schwertransporte.
Eidgenössische Bewilligungen
Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge (Schwertransporte)
Diese Bewilligung benötigen Sie für ein Ausnahmefahrzeug oder zur Durchführung eines Ausnahmetransportes (Schwertransport/Grossraumtransport).
Nachtfahrten
Hier erhalten Sie die Bewilligung für Ausnahmen des Nachtfahrverbots.
Kontakt
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Verkehrspolizei
Ressort Kontrollen (SoBe)
Schwarzwaldstrasse 100
CH-4058 Basel
Tel.: +41 61 208 06 85
E-Mail: kapovrk.sobe@jsd.bs.ch
Internet: www.sonderbewilligungen.ch
ARV Bewilligungen
Die Vollzugsbehörde kann im Zusammenhang mit den Verordnungen über die ARV 1 und ARV 2 entsprechende Befreiungsverfügungen erlassen.
Bewilligungen für den werkinternen Verkehr auf öffentlichen Strassen
Die Verkehrspolizei kann die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweise auf kurzer Strassenstrecke gestatten.
Erleichterungen beim Transport gefährlicher Güter auf der Strasse
Die Verkehrspolizei kann eine Genehmigung für die Fortsetzung einer Beförderung nach ADR oder eine Bewilligung zum Befahren der Grundwasserzone und beim Transport gefährlicher Güter nach SDR erteilen.
Kontakt
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Verkehrspolizei
Ressort Kontrollen
Schwarzwaldstrasse 100
CH-4058 Basel
Tel.: +41 61 208 06 00
E-Mail: ressortkontrollen@jsd.bs.ch