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Veranstaltungen auf privaten Arealen

Veranstaltungen auf Privatareal mit mehr als 20 000 erwarteten Personen benötigen eine Bewilligung der Kantonspolizei Basel-Stadt. Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

Was braucht es?

Veranstaltungen auf Privatareal mit mehr als 20'000 erwarteten Personen benötigen eine Bewilligung der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Falls Sie eine Bewilligung für eine solche Veranstaltung benötigen, wenden Sie sich an Abteilung Verkehrssicherheit der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Kantonspolizei Basel-Stadt

Abteilung Verkehrssicherheit

Und bei weniger als 20'000 Personen?

Veranstaltungen auf Privatareal mit weniger als 20'000 erwarteten Personen benötigen nur dann eine Bewilligung der Kantonspolizei Basel-Stadt, wenn erhebliche Sicherheitsprobleme zu erwarten sind, welche mit den normalen polizeilichen Mitteln nicht zu bewältigen sind, namentlich wenn

  1. eine Gefahr für Leib und Leben eintreten; oder
  2. beträchtlicher Sachschaden entstehen; oder
  3. umfangreiche verkehrspolizeiliche Massnahmen erforderlich sein könnten.

Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Für alle Veranstaltungen im öffentlichen Raum ist die Allmendverwaltung (AV) die zuständige Leitbehörde.

Für die Durchführung von Grossanlässen mit mehr als 20'000 Personen (innerhalb von Gebäuden) ist eine Betriebsbewilligung durch das Bau- und Gastgewerbe Inspektorat (BGI) erforderlich.

Zur Führung einer Gelegenheits- und Festwirtschaft sowie zur Durchführung einer Freinacht, etc. ist ebenfalls das Bau- und Gastgewerbeinspektorat zuständig.

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