Parkverbotsschilder zum Zügeln
Sie planen einen Umzug nach oder innerhalb von Basel-Stadt, Riehen oder Bettingen? Sie haben eine Räumung, eine Kurzbaustelle oder benötigen Umschlagsfläche für eine Lieferung? Die Kantonspolizei Basel-Stadt bietet Ihnen als Privatperson oder Unternehmen die Möglichkeit, zu diesem Zweck mobile Parkverbotsschilder zu bestellen.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt bietet Ihnen als Privatperson oder Unternehmen die Möglichkeit, mobile Parkverbotsschilder zu diesem Zweck zu bestellen bzw. aufzustellen. Alle Bestellungen werden durch die Kantonspolizei Basel-Stadt geprüft und frei gegeben.
Die Online-Bestellung von mobilen Parkverbotsschildern ist mindestens 8 Tage im Voraus zu tätigen.
Es darf kein öffentlicher Parkraum abgesperrt werden, um Parkplätze für Umschlag oder andere Anlässe zu schaffen. Das Aufstellen von privatem Material oder Gegenständen wie Stühlen, Kisten oder dergleichen ist verboten.
Bezugsvarianten
1. Bestellung: Aufstellen und Abholung durch die Kantonspolizei
Bei der Online-Bestellung wird alles Weitere für sie erledigt. Die Kantonspolizei Basel-Stadt übernimmt das Aufstellen und Abholen der mobilen Parkverbotsschilder bei der gewünschten Umschlagsfläche, wie auch die Dokumentation. Nach Beendigung des Umschlags müssen Sie lediglich die mobilen Parkverbotsschilder, gut sichtbar, auf dem Trottoir vor der Liegenschaft für die Abholung zusammenstellen.
Eine Online-Bestellung muss mindestens 8 Tage im Voraus vorgenommen werden.
Dienstleistung | Betrag |
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Nutzungsgebühr für ein mobiles Signal pro Tag | 5 Franken |
Aufstellen und Abholen der mobilen Signale durch die Polizei | 50 Franken |
2. Spontanbezug
Kurzfristig können Signaltafeln direkt am Schalter bezogen werden, max. 8 Arbeitstage vor dem Gültigkeitsdatum. Es werden keine mobilen Signale ausgegeben, wenn die gesetzliche Vorlaufzeit von 48 Stunden nicht gewährleistet ist.
Es sind nur Textschilder mit Beginn der Gültigkeitszeit 06.00 Uhr und 12.00 Uhr erhältlich.
Dienstleistung | Betrag |
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Nutzungsgebühr für ein mobiles Signal pro Tag | 5 Franken |
Depot pro Auftrag (max. 2 Adressen) | 20 Franken |
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: 12.00 - 16.00 Uhr
Spezielle Öffnungszeiten:
Freitag, 29.11.2024: 12.00 - 15.00 Uhr
Am Umzugstag
Können Sie die Halterinnen und Halter der noch innerhalb des von Ihnen reservierten Bereichs parkierten Fahrzeuge nicht selber ermitteln, kann die Polizei beigezogen werden. Dazu ist die vorgängig und korrekt ausgefüllte Fahrzeugkontrollliste unerlässlich.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an eine Polizeidienststelle in Ihrer Nähe.
Voraussetzungen
- Es werden keine mobilen Signale ausgegeben, wenn die gesetzliche Vorlaufzeit von 48 Stunden nicht gewährleistet ist
- Parkfelder müssen vorhanden sein oder ausreichend Platz für das entsprechende Fahrzeug, der Durchgangsverkehr darf nicht behindert werden
- Sind auf der gewünschten Fahrbahnseite keine Parkfelder vorhanden, müssen allenfalls auf der gegenüberliegenden Seite Parkfelder aufgehoben werden, um eine Umfahrung zu gewährleisten
- Reservierungsfläche: 5 Meter bis maximal 40 Meter Länge
- Die allgemeine Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein
Die Kantonspolizei Basel-Stadt behält sich das Recht vor, eine Anfrage abzulehnen, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, oder der gewünschte Parkraum durch eine Nutzung belegt ist, wie Veranstaltungen, Demonstrationen oder Baustellen.