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Seiteneinsteiger CH & Ausland

Sind Sie bereits ausgebildete Polizistin oder Sicherheitsassistent in einem anderen Polizeikorps und möchten Ihren Arbeitsort gerne nach Basel verlegen?

Bitte beachten Sie, dass Sie auch als bereits ausgebildete/r Polizist/-in oder Sicherheitsassistent/-in für eine Bewerbung bei uns folgende Anforderungen erfüllen müssen:

  • Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Staatsbürgerschaft
  • Deutsch verhandlungssicher in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
  • Fähigkeit, 400m unter 11 min. zu schwimmen (nur Polizisten und Polizistinnen, Sicherheitsassistent/-innen haben keine Zeitlimite)
  • Einwandfreier Leumund: keine Einträge im Straf- oder Betreibungsregister, u.a. keine laufenden Straf- und Betreibungsverfahren
  • Keine Tätowierungen am Kopf. Sichtbare Tattoos an Hals, Nacken und Händen dürfen keinen Anstoss erregen, d.h. gegen Gesetz, Sitte und Moral verstossen

Anhand der Vorkenntnisse wird individuell definiert, welche Ausbildungsinhalte absolviert werden müssen (Gesetze, Taktik, Material etc.).

Als Polizist/-in oder Sicherheitsassistent/-in aus dem Ausland gelten folgende Voraussetzungen:

  • Niederlassungsbewilligung C (zu erlangen frühestens nach 5 Jahren Wohnsitz in der Schweiz)
  • Anhand der Vorkenntnisse wird individuell definiert, welche Ausbildungsinhalte absolviert werden müssen (Gesetze, Taktik, Material etc.)
  • Weiter gelten die oben genannten Anforderungen

Pressemeldungen bezüglich Anstellung von ausländischen Polizisten

Die Anforderung der Niederlassungsbewilligung C allenfalls in eine Aufenthaltsbewilligung B herabzustufen ist in der Abklärungsphase. Sobald es diesbezüglich Änderungen gibt, werden wir diese auf unserer Webseite publizieren.

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