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Sicherheitsassistenz Verkehr und Ordnung

Als polizeiliche/r Sicherheitsassistent/-in Verkehr und Ordnung haben Sie ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgaben- und Themengebiet.

Sicherheitsassistenz Verkehr im Einsatz
© Kantonspolizei Basel-Stadt

Berufsbild

Die Kantonspolizei Basel-Stadt beschäftigt ca. 1'000 Mitarbeitende. Davon arbeiten ca. 100 als polizeiliche Sicherheitsassistenten und Sicherheitsassistentinnen in der Abteilung Verkehr und Ordnung.

Als polizeiliche/r Sicherheitsassistent/-in VO haben Sie ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet. Ein hoher Stellenwert kommt, neben den sattelfesten Kenntnissen der Verkehrsregeln und kantonalen Gesetzen, dem Umgang mit Menschen zu. Die anspruchsvolle und physisch anstrengende Arbeit erfordert eine hohe Sozialkompetenz und eine gute körperliche Fitness. Sie sind im Clarahof stationiert und arbeiten innerhalb Ihres Tätigkeitsbereichs unbewaffnet auf dem gesamten Kantonsgebiet.


Anforderungsprofil

Um sich bei der Kantonspolizei Basel-Stadt für einen Ausbildungsberuf bewerben zu können, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Alter bis 55 Jahre
  • Schweizer/in oder Niederlassungsbewilligung C
  • Führerausweis Kategorie B
  • Abgeschlossene Berufslehre EBA oder höherer Abschluss einer Berufs-oder Schulbildung
  • Deutsch verhandlungssicher in Wort und Schrift (mind. Niveau C1)
  • Einwandfreier Leumund, u.a. keine laufenden Straf- und Betreibungsverfahren
  • Physische und psychische Belastbarkeit Infoblatt Arbeitsmedizin
  • Keine Tätowierungen am Kopf, sämtliche Tattoos dürfen keinen Anstoss erregen, d.h. gegen Gesetz, Sitte oder Moral verstossen
  • Fähigkeit 400m am Stück schwimmen zu können (bei Ausbildungsstart)
  • Velo und E-Bike fahren können
  • Gewandt im Umgang mit PC und Smartphone

Teamfähigkeit, hohe Sozialkompetenz, gute Kommunikationsfähigkeiten sowie vorbildliches Verhalten und eine gefestigte Persönlichkeit mit Sinn für Verhältnismässigkeit runden Ihr Profil ab.


Eignungsprüfung

In einer mehrstufigen Eignungsprüfung werden Ihre Deutschkenntnisse, kognitiven Fähigkeiten, körperliche Fitness und ihre Sozialkompetenz getestet.

Eignungsprüfung Teil 1

Sie absolvieren zuerst den Sport- und anschliessend den Computertest.

Unter dem Motto "Sport ist Trainingssache" haben Sie mehrere Versuche die Sportprüfung zu bestehen. Warten Sie also nicht zu lange mit Ihrem ersten Versuch.

Deutschkenntnisse: Sie haben die Möglichkeit, nach Erfolgreichem Einreichen Ihrer Bewerbung, einen Vorbereitungskurs Deutsch zu besuchen.

Wir bieten eine flexible Terminauswahl und breites Terminangebot.

Die Versicherung ist während des gesamten Aufnahmeverfahrens Sache der Teilnehmenden.

Ablauf Eignungsprüfung Teil 1

Diese Prüfung beinhaltet einen Sport- und einen Deutschtest. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Eignungsprüfung Teil 2.

Ablauf Eignungsprüfung Teil 2

Nach Bestehen der Eignungsprüfung Teil 1 können Sie den zweiten Teil absolvieren.


Ausbildung

Die Grundausbildung wird von der Kantonspolizei Basel-Stadt angeboten und dauert ca. 3.5 Monate. Der Ausbildungsort ist Basel. Während der Grundausbildung werden Ihnen verschiedene Inhalte vermittelt. Der Unterricht beinhaltet unter anderem Fächer wie:

  • Recht
  • Rapportlehre
  • Community Policing
  • Ordnunsbussenverfahren
  • Ehtik und Menschenrechte
  • Selbstverteidigung
  • etc.

Die Grundausbildung schliessen Sie mit einem anerkannten Zertifikat des Schweizerischen Polizei-Instituts SPI ab.


Perspektiven

Welche Perspektiven gibt es nach der Ausbildung?

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bieten sich folgende Perspektiven für den weiteren beruflichen Werdegang:

  • Polizeiliche/r Sicherheitsassistent/-in mit Fachführung
  • Gruppenleiter/-in Stv
  • Gruppenleiter/-in
  • Miliztätigkeiten (z.B. Mitarbeit im Verkehrsgarten, Instruktionstätigkeit)
  • Bewaffnete/r Polizeiliche/r Sicherheitsassistent/-in S&T

Arbeitszeit & Ferien

Arbeitszeiten nach Abschluss der Ausbildung

In der Regel arbeiten Sie an fünf Tagen pro Woche im Zeitraum von Montag bis Samstag zwischen 07:30 und 18:45 Uhr. Es muss mit wechselnden fixen Arbeitszeiten, Früh- und Spätdienst (bis 22:00 Uhr) sowie mit Extradiensten gerechnet werden.

Ferien

Die Ferien richten sich nach den Richtlinien der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt.

  • 25.0 Tage bis Alter 49
  • 28.0 Tage ab Alter 50
  • 32.0 Tage ab Alter 60

Lohn

Die folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick über Ihre Einreihung (Lohnklasse), Einstufung (Lohnstufe) und die Sozialleistungen geben (vorbehältlich allfällig abweichender Beschlüsse des Regierungsrates).

Ausbildungslohn

  • Alterskategorie I: 20-29 Jahre
    Lohnklasse 7 / Stufe B
  • Alterskategorie II: 30-39 Jahre
    Lohnklasse 7 / Stufe C
  • Alterskategorie III: ab 40 Jahren
    Lohnklasse 7 / Stufe 1

Bereits während der Ausbildung profitieren Sie von 400 Franken Arbeitsmarktzulage.

Die aktuellen Lohnansätze finden Sie auf der Lohntabelle in den Anstellungsbedingungen des Kantons Basel-Stadt.

Lohnentwicklung

Nach Abschluss der Ausbildung werden Sie in Lohnklasse 8 eingestuft. Die Lohnstufe wird individuell berechnet, sie kommen mindestens in die Stufe 1.

Die Lohnklasse bezieht sich auf die Funktion, die der Mitarbeitende ausübt, die Stufe auf die individuelle Berufserfahrung. Es ist also möglich, dass jemand mit der gleichen Funktion einen höheren Lohn erhält aufgrund der längeren Berufserfahrung.

Sozialleistungen

Unterhaltszulage
1 Kind Fr. 438.50 / 2 Kinder 536.- / 3 Kinder 573.75 / 4+ Kinder 603.75 pro Monat

Kinderzulage bis 16 Jahre
CHF 275.00 pro Kind und Monat

Ausbildungszulage (16 bis max. 25 Jahre)
CHF 325.00 pro Kind und Monat

Berufliche Vorsorge

Sie werden bei der Pensionskasse Basel-Stadt versichert. Diese erbringt Leistungen weit über das Obligatorium hinaus. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit deutlich höheren Beiträgen, als dem Mitarbeiterbeitrag. 

Fringe Benefits

Die Kantonspolizei bietet Ihren Mitarbeitenden zusätzlich noch weitere Benefits:

  • iPhone mit Swisscom-Abo neighbours, welches auch privat genutzt werden kann
  • jährliche Beteiligung an Uniformschuhen in der Höhe von 100 Franken
  • Prämie von 1'000 Franken, wenn neue Mitarbeitende angeworben werden

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