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Meldung einer Gefahrenstelle an der Strasseninfrastruktur

Ist Ihnen auf dem Weg durch den Kanton Basel-Stadt eine Gefahrenstelle an der Strasseninfrastruktur aufgefallen? Teilen Sie uns Ihre Beobachtungen mit.

Meldung erfassen

Ist Ihnen auf dem Weg durch den Kanton Basel-Stadt eine Gefahrenstelle für Verkehrsteilnehmende aufgefallen? Teilen Sie uns Ihre Beobachtungen mit, damit wir frühzeitig Einfluss auf konfliktbehaftete Stellen im Strassennetz nehmen können.

Definition einer infrastrukturellen Gefahrenstelle gemäss Art. 6a SVG

Situativ angemessenes Anliegen der Verkehrssicherheit zu einem Sicherheitsdefizit an einer Örtlichkeit im Strassenraum.

Defizite können sein: 

- baulicher Art hinsichtlich Abmessungen und Distanzen

- Sichtbehinderungen

- Unzureichende oder überfordernde Signalisation

Abweichende Zuständigkeit

Die Abteilung Verkehrssicherheit prüft und klassifiziert Ihre Meldung. Bei allfälligen Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

  • Für die permanente Signalisation, Markierung und Tempo 30 ist das Amt für Mobilität Verkehrstechnik zuständig. 
  • Für Lichtsignalanlagen ist das Amt für Mobilität Verkehrssteuerung zuständig.
  • Hinweise zum Zustand der Strassen oder Fahrbahn (z.B. Loch im Belag, Übergang Strassenbelag etc.) können direkt an das Tiefbauamt Strassen gemeldet werden.
  • Für die Auffrischung von Markierungen und bei defekten Strassensignalen können Sie sich an das Tiefbauamt Betrieb wenden. 
  • Hinweise zu Sichtbehinderungen durch Begrünung (Mähen von Strassenborde, Zurückschneiden von Äste, Freilegen von überwucherten Signalen, etc.) können Sie der Stadtgärtnerei melden.

Kontakt

Kantonspolizei Basel-Stadt

Verkehrssicherheit

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