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Informationen zur Quellensteuer

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Sie wird in der Schweiz vor allem von Ausländerinnen und Ausländern erhoben, die keinen Ausweis C besitzen. Hier finden Sie alle relevanten Grundlagen zur Quellenbesteuerung.

Ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz wohnhaft sind, bezahlen Quellensteuer. Davon ausgenommen sind Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und jene, dessen Ehepartner eine Niederlassungsbewilligung C oder den Schweizer Pass hat. Auch im Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz ein Erwerbseinkommen erzielen, sind Quellensteuer-pflichtig. 

Merkblätter und Wegleitung

Detaillierte Informationen finden Sie in den folgenden Merkblättern und Wegleitungen. Für weiterführende Anfragen kontaktieren Sie uns mit dem untenstehenden Kontaktformular.

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Weitere Auskünfte

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