Breadcrumb-Navigation

Steuererklärung als juristische Person einreichen

Unternehmen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen haben jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Diese bildet die Grundlage für die Festsetzung der Gewinn-, Kapital- und Grundstücksteuern. Sie finden hier die Informationen zur Steuererklärung von juristischen Personen und die Formulare und Wegleitungen.

Steuererklärung 2023 und 2024B

Alle juristischen Personen, welche im Kalenderjahr im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtig waren, müssen eine Steuererklärung abgeben. Der Versand der Formulare erfolgt im Februar des Folgejahres.

Mit der Steuererklärung werden der Jahresgewinn und das Kapital am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht deklariert. Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr. Die Steuerdeklaration basiert auf dem handelsrechtlichen Abschluss und bildet die Grundlage für die Steuererhebung der Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Grundstücksteuer und der direkten Bundessteuer. 

Wird die juristische Person aufgrund einer Neugründung erstmals steuerpflichtig, besteht die Möglichkeit ein verlängertes Geschäftsjahr bis maximal zum 31. Dezember des Folgejahres zu beantragen. In diesem Fall ist eine das Gründungs- und das Folgejahr umfassende Steuererklärung einzureichen. 

Das von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellte Hauptformular ist in jedem Fall zwingend im Original einzureichen (Mantel). Dies ermöglicht eine elektronische Erfassung des Eingangs der Steuererklärung im Scanning und verhindert die Zustellung einer Mahnung. Personen mit Sitz in einem anderen Kanton können dem Mantel eine Kopie der ausgefüllten Deklaration des Sitzkantons beilegen. 

Steuerjahre

Öffnen Sie das jeweilige Feld, um mehr zu erfahren.

Formulare

Hier finden Sie die Formulare für juristische Personen.

Zum Steuerrechner

Mit Hilfe der Steuerrechner können Sie herausfinden, wie hoch die zu bezahlenden Steuern sind. Es stehen Steuerrechner für juristische Personen, für natürliche Personen, für die Quellensteuer und für die Grundstückgewinnsteuer zur Verfügung.

Lohnausweis

Die Arbeitgebenden im Kanton Basel-Stadt sind verpflichtet, den Lohn ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt der Steuerverwaltung zu melden. Die Lohnmeldung erfolgt durch Einreichung eines Doppels oder einer Kopie des Lohnausweises in Papierform oder in elektronischer Form. Die Übermittlung eines Lohnausweisexemplars an die Steuerverwaltung entbindet die Arbeitnehmenden nicht von der Deklaration des Lohneinkommens und der Beilage des Lohnausweises in ihrer persönlichen Steuererklärung.

Fristen

Die Steuererklärung ist bis zum 30. Juni des der Steuerperiode folgenden Kalenderjahres abzugeben. Der Versand der Steuererklärungsformulare erfolgt jeweils im Februar des Abgabejahres.

Allgemeine Informationen, Merkblätter und Tariftabellen

Hier finden Sie Merkblätter und Tariftabellen, die spezifisch für die periodischen Steuern von juristischen Personen Geltung haben.

Steuerpflicht

Als juristische Personen werden die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen besteuert. Die Anlagefonds mit direktem Grundbesitz sowie ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personengesellschaften ohne juristische Persönlichkeit werden den juristischen Personen gleichgestellt.

Steuerarten

Kontakte

Abgabe der Steuererklärung

Fragen zur Steuerbefreiung

Fragen zur Steuererleichterung

Fragen zur pauschalen Steueranrechnung juristische Personen

Veranlagungsfragen

Vereine / Stiftungen

Wohngenossenschaften

Zahlungsfragen

Zahlungsfristen

Inhalt aktualisiert