Breadcrumb-Navigation

Das Schulsystem

Alle Kinder besuchen während elf Jahren die Volksschule. Anschliessend erlernen sie einen Beruf oder gehen weiterhin zur Schule. Eine Übersicht in Kürze.

Volksschule, Berufsbildung, weiterführende Schulen

In Basel-Stadt besuchen Kinder während elf Jahren die obligatorische Volksschule:

  • zwei Jahre Kindergarten
  • sechs Jahre Primarschule
  • drei Jahre Sekundarschule
Grafik der Schullaufbahn in Basel-Stadt inklusive frühe Deutschförderung

Kinder, die wenig oder kein Deutsch sprechen, besuchen im Jahr vor dem Kindergarteneintritt eine Spielgruppe, in der sie spielerisch Deutsch lernen. Drei Halbtage pro Woche sind obligatorisch.

Die Volksschule Basel-Stadt ist eine Schule für alle. Das heisst: Alle Kinder, auch jene mit einer Behinderung, einer Lernschwäche oder einer besonderen Begabung, werden wenn immer möglich gemeinsam unterrichtet und gefördert. 

Sie können Ihr Kind ausserhalb der Unterrichtszeit betreuen lassen.

Das Schuljahr beginnt Mitte August.

So funktioniert das Basler Schulsystem: Erklärvideo

Nach der obligatorischen Schulzeit gibt es für die Jugendlichen folgende Möglichkeiten:

  • Berufslehre
  • weiterführende Schule

Neu in Basel-Stadt?

Sind Sie neu zugezogen und haben Kinder? Unsere Fachpersonen in Basel, Bettingen und Riehen beraten und unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes für den Kindergarten, die Schule, die Berufs- und Laufbahnberatung oder die Kinderbetreuung. Die Kontaktadressen für jede Altersgruppe finden Sie untenstehend.

Schulanmeldung für neu zugezogene Kinder

Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule:
Persönliche Anmeldung nach telefonischer Terminvereinbarung. Bitte wenden Sie sich je nach Alter Ihres Kindes an die oben aufgeführten Stellen.

Fachmaturitätsschule und Gymnasien: 
Persönliche Anmeldung in der Schule nach telefonischer Terminvereinbarung. 

Bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Amtlicher Ausweis Ihres Kindes und eines Elternteils
  • Familienbüchlein, falls vorhanden 
  • Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung der Eltern und des Kindes
  • Schulzeugnisse, falls vorhanden

Übersicht zum Schulsystem und Kontaktadressen zum Download

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert