Prämienverbilligung
Jede Person, die in der Schweiz lebt, braucht eine Krankenversicherung. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Leben Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, können Sie einen Antrag auf eine Prämienverbilligung beim ASB stellen.
Voraussetzungen in Kürze
- Ihr Haushalts-Einkommen und Vermögen liegen unterhalb der Leistungsgrenze.
- Sie wohnen seit 1. Januar des laufenden Jahres im Kanton Basel-Stadt oder sind im laufenden Jahr aus dem Ausland zugezogen.
- Sie reichen einen Antrag auf Prämienverbilligung mit den nötigen Beilagen beim Amt für Sozialbeiträge ein.
Rund 30'000 Personen im Kanton Basel-Stadt erhalten bereits Prämienverbilligungen. Das Verfahren ist kurz und einfach.
Erklärvideo: Prämienverbilligungen
Wie beantrage ich eine Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt?
In diesem Erklärvideo werden die wichtigsten Informationen über einen Antrag für Prämienverbilligungen in Basel-Stadt zusammengefasst.
- Vidéo explicative
Comment faire la demande de réduction des primes dans le canton de Bâle-Ville? (Sous-titres en français)
- Video esplicativo
Come si richiede la riduzione dei premi nel Cantone di Basilea Città? (Sottotitoli in italiano)
- Explanation video
How to apply for premium reduction in the canton of Basel-Stadt? (English subtitles)
- Explanation video
Basel-Stadt kantonunda prim indirimi için nasıl başvurabilirim? (Türkçe altyazılı)
Haben Sie Anspruch?
Für alle in Basel-Stadt versicherten Personen, deren Haushaltseinkommen und Vermögen unter der Leistungsgrenze liegt, lohnt es sich zu prüfen, ob sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung hätten. Es genügt ein Antrag pro Haushalt.
Beispiele
Fr. 49‘375.– Leistungsgrenze für Einzelpersonen
Fr. 97’000.– Leistungsgrenze für einen 4-Personen-Haushalt
Haben Sie Fragen wie
- Wer gehört zum Haushalt?
- Was zählt zum Einkommen, was zum Vermögen?
- Wann wird ein hypothetisches Einkommen berechnet?
- Wie bekommen Sie einen Bonus auf Ihre Prämienverbilligung
angerechnet?
Die Antworten finden Sie nachfolgend in den Berechnungsgrundlagen.
Wichtig zu wissen
- Um Prämienverbilligungen zu erhalten müssen Sie einen Antrag auf Prämienverbilligungen beim Amt für Sozialbeiträge einreichen.
- Ihr Anspruch beginnt frühestens ab dem Folgemonat der Antragsstellung.
Anspruch berechnen
Sie sind unsicher ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine Sozialleistung haben? Dann machen Sie den Kurztest.
Der Kurztest dauert nur wenige Sekunden und gibt Ihnen einen ersten Überblick, auf welche Leistungen Sie möglicherweise Anspruch haben könnten.
Wie viel Geld können Sie erwarten?
Je nach Ausgangslage übernimmt das ASB zwischen 17 und 457 Franken (Stand 2023) der monatlichen Prämienbeiträge. Die Auszahlung erfolgt direkt an die zuständige Krankenkasse bis zu maximal 100% Ihrer tatsächlichen Versicherungsprämie (KVG-Grundversicherung).
Wie hoch Ihre Prämienverbilligung genau ausfällt, ist abhängig
- von der Anzahl Personen im Haushalt,
- vom Einkommen des Haushalts,
- vom Vermögen,
- vom Zivilstand und Anzahl der Kinder und
- vom gewählten Versicherungsmodell.
Als Grundlage der Berechnung dient grundsätzlich die letzte Steuerveranlagung.
Einkommenstabelle
Die Einkommenstabelle zeigt, wie hoch der mögliche Zuschuss ausfallen kann je nach Ihren Lebensumständen.
Gesetzliche Grundlagen
Sowohl das Bundesgesetz wie auch das kantonale Gesetz definieren die Grundsätze für die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt. Die zugehörigen Verordnungen konkretisieren die Gesetzestexte. Aufbauend auf den rechtlichen Grundlagen zur Krankenversicherung regelt das Harmonisierungsgesetz mit der entsprechenden Verordnung die Grundsätze für die Prämienverbilligung.
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Das KVG dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören.
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)
Die KVV führt das KVG aus und vervollständigt dieses.
- Gesetz über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV)
Dieses Gesetz ergänzt das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), stellt die Versicherungspflicht im Kanton sicher und schafft Grundlagen für die soziale Krankenversicherung.
- Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK)
Die VPVK regelt die Ermittlung des Bundesbeitrages zur Prämienverbilligung nach Artikel 66 KVG und dessen Aufteilung auf die Kantone.
- Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen (SoHaG)
Das Harmonisierungsgesetz regelt die Grundsätze der Sozialleistungen im Kanton. Insbesondere definiert das Gesetz die massgebliche wirtschaftliche Haushaltseinheit und die Zusammensetzung des Einkommens. Dies schafft die Grundlage für die Berechnung der Prämienverbilligung.
- Harmonisierungsverordnung Sozialleistungen (SoHaV)
Die Harmonisierungsverordnung definiert Details für die Umsetzung, wie z.B. die Definition von Leistungsgrenzen und des anrechenbaren Einkommens. In der Verordnung ist festgelegt, was die Berechnungsgrundlage für Sozialleistungen ist und wann diese Berechnung durchgeführt, respektive erneuert werden muss.
- Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO)
Die KVO regelt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren und konkretisiert den Prozess der Prämienverbilligung. Die Verordnung legt so zum Beispiel fest, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat und wie dies geprüft wird.
Audio: Krankenkassenversicherungen einfach erklärt (in diversen Sprachen)
In diesen Audiodateien wird Ihnen das Krankenkassenversicherungensystem und die Krankenkassenverbilligung im Kanton Basel-Stadt in verschiedenen Sprachen erklärt.
Wir sind für Sie da.
Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.
Schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.
Amt für Sozialbeiträge
Amt für Sozialbeiträge
PrämienverbilligungGrenzacherstrasse 62
4058 Basel