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Zivilstand nachweisen / Personenstandsausweis bestellen

Sie benötigen einen Personenstandsausweis? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie zum gewünschten Dokument kommen.

So bestellen Sie einen Personenstandsausweis

Einen Personenstandsausweis bestellen Sie beim Zivilstandsamt des Heimatorts (nicht beim Wohnort oder Ort der Eheschliessung). Ein Personenstandsausweis wird in der Regel dazu benötigt, den aktuellen Zivilstand nachzuweisen, zum Beispiel für Pensionskassen oder Versicherungen.

Ausländische Staatsangehörige können unter gewissen Umständen ein sehr ähnliches Dokument (Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige) erhalten. Da dies jedoch nicht auf alle zutrifft, ist diesbezüglich das Zivilstandsamt vor einer Bestellung anzufragen (za@jsd.bs.ch).

Online bestellen

Sie bestellen den Personenstandsausweis per Online-Formular. Die Zustellung erfolgt per Post oder Sie holen den Ausweis am Schalter im Zivilstandsamt ab. Online bezahlen Sie mit Karte, am Schalter mit Karte oder bar.

Persönlich bestellen

Sie bestellen den Personenstandsausweis direkt am Schalter des Zivilstandsamts. Die Zustellung erfolgt per Post oder Sie holen den Ausweis am Schalter ab. 

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Zivilstandsamt

Rittergasse 11
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag:
08.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:
08.00 - 11.00 Uhr

Donnerstag:
08.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Für einzelne Dienste gelten eingeschränkte Servicezeiten.

Brieflich bestellen

Sie bestellen den Personenstandsausweis per Brief bei folgender Adresse: 

Zivilstandsamt
Rittergasse 11
4001 Basel

Sie erhalten das Dokument zusammen mit einer Rechnung zugestellt.


Allgemeine Hinweise

  • Ihr Heimatort muss Basel, Riehen oder Bettingen sein.
  • Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
  • Ein Personenstandsausweis kostet 30 Franken, bei Postversand zuzüglich Porto. 
  • Für einen Personenstandsausweis von Drittpersonen ist eine Vollmacht beziehungsweise ein Interessensnachweis erforderlich.
  • Je nach ausländischer Behörde, die das Dokument benötigt, bedarf es einer zusätzlichen Beglaubigung durch das Beglaubigungsbüro und eventuell weiterer Instanzen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig.

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