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Beglaubigung / Legalisation

Sie müssen eine Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen? Dann ist das Beglaubigungsbüro die richtige Adresse für Sie. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Unterschriften beglaubigt werden und was eine Beglaubigung kostet.

Was ist eine Beglaubigung?

Eine Beglaubigung bestätigt: Die Unterschrift unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) ist echt und die Urkunde stammt von der Person, die sie unterzeichnet hat. Eine solche Beglaubigung heisst im internationalen Rechtsverkehr Legalisation.

Wichtige Information

Aufgrund der hohen Auslastung können bis auf weiteres in Basel keine Beglaubigungen / Apostillen für im Ausland wohnhafte Personen ausgestellt werden. Danke für Ihr Verständnis.


Was wird beglaubigt?

Die Unterschriftsbeglaubigung für Privatpersonen enthält Name, Vorname und Wohnsitz der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird. Bei Organverhältnissen wird die vertretende Person und die Eigenschaft (Funktionsbezeichnung), in der sie für das Organ handelt, bestätigt.

Mit der Beglaubigung / Legalisation der Unterschrift wird nur die Echtheit der Unterschrift und Funktion, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts bestätigt.

Eine Unterschrift kann grundsätzlich nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (Identitätskarte oder Pass) vorgelegt werden.

Bitte teilen Sie uns immer mit, für welches Land Ihr Dokument bestimmt ist, damit wir es korrekt beglaubigen können.


Wessen Unterschriften werden beglaubigt?

Beglaubigt werden Unterschriften von:

  • Privatpersonen
  • Mitarbeitenden von Behörden des Kantons Basel-Stadt (kantonale Gerichte, Zivilstandsamt, Handelsregisteramt, Bevölkerungsdienste usw.)
  • der Handelskammer beider Basel
  • Notariaten des Kantons Basel-Stadt
  • Mitarbeitenden von in Basel-Stadt ansässigen Firmen mit aktuellem Handelsregister-Auszug

Computerausdrucke werden nur mit Originalstempel und Originalunterschrift beglaubigt.

Es werden keine Beglaubigungen für Behörden anderer Kantone vorgenommen; bitte hierfür die zuständige kantonale Stelle kontaktieren.


Was kosten Beglaubigungen und Apostillen?

Eine Beglaubigung kostet 15 Franken und kann bar oder mit Karte bezahlt werden.

Beglaubigung von Kopien

Gegenstand der Beglaubigung ist die textliche oder grafische Übereinstimmung des Dokuments mit dem Original. Die Beglaubigung bezieht sich jedoch nicht auf die Richtigkeit des Inhalts. Auf dem Original muss zwingend ein Originalstempel plus Originalunterschrift vorhanden sein. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Die Kosten betragen 12 Franken pro Seite. Können die Kopien zusammengeheftet werden, kostet die erste Seite 12 Franken und jede weitere Seite 4 Franken. Die Gebühr für das Erstellen von Fotokopien beträgt 2 Franken pro Seite.

Übersetzungen

Bei Übersetzungen, deren sprachliche Richtigkeit durch einen Übersetzer oder eine Übersetzerin bestätigt worden ist, beglaubigt das Beglaubigungsbüro die Unterschrift dieser Person. Übersetzerinnen und Übersetzer, die beim Beglaubigungsbüro nicht registriert sind, müssen persönlich erscheinen und sich ausweisen.

Apostille

Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, gilt die Beglaubigung mittels einer Apostille. Die Dokumente werden von der konsularischen Beglaubigung befreit und direkt im Bestimmungsland anerkannt.

Für alle Staaten, die nicht im Haager Übereinkommen vertreten sind, gilt die normale Beglaubigung ohne Apostille. Eine anschliessende konsularische Überbeglaubigung ist jedoch notwendig. Apostillen können nur für Unterschriften von Behörden und Notaren ausgestellt werden. Die Kosten betragen 20 Franken.


Fristen und gesetzliche Grundlagen

Beachten Sie die Fristen und die Hinweise der Bundeskanzlei.

Bearbeitungsfristen

Die Beglaubigung erfolgt während der Öffnungszeiten in der Regel sofort und ohne Voranmeldung. Aufträge von mehr als zehn Dokumenten müssen abgegeben und später abgeholt werden. Bei Beglaubigungen per Post bitte zuerst telefonisch Informationen einholen.

Beglaubigungen durch die Bundeskanzlei

Beglaubigt werden Unterschriften von Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung. Dazu gehören auch die schweizerischen Botschaften und Konsulate, die ausländischen diplomatischen Missionen und Konsulate in der Schweiz. Eingeschlossen sind ebenso kantonale Staatskanzleien und Organisationen, die öffentliche Aufgaben im Interesse des ganzen Landes wahrnehmen.


Gesetzliche Bestimmungen


Lageplan und Öffnungszeiten

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Passbüro/ Fundbüro/ Beglaubigungen

Spiegelgasse 6
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
09.00 - 17.30 Uhr

Mittwoch
09.00 - 18.30 Uhr

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