Diverse Bescheinigungen und Zeugnisse des Einwohneramts
Der Kanton Basel-Stadt stellt für die Bewohnerinnen und Bewohner verschiedene Bescheinigungen und Zeugnisse aus. Viele davon können Sie online bestellen und bezahlen.
Abmeldebescheinigung
Die Abmeldebescheinigung bescheinigt eine erfolgte Abmeldung vom Kanton Basel-Stadt. Die Ausstellung ist nur möglich, wenn Sie bereits von Basel-Stadt abgemeldet sind. Falls Sie sich abmelden müssen, finden Sie alle notwendigen Informationen auf der Seite «Wegzug».
Nach erfolgter Abmeldung bekommen Sie automatisch eine Abmeldebescheinigung zugeschickt. Diese wird für verschiedene Zwecke benötigt: Zum Beispiel zur Wiederanmeldung an einem neuen Wohnort oder für die Abmeldung bei der Krankenkasse.
Kosten: 20 Franken pro Person (plus Porto)
Kostenerlasszeugnis
Das Kostenerlasszeugnis ist das Gesuch für eine kostenfreie Prozessführung (Übernahme der Kosten eines Gerichtsverfahrens durch den Kanton Basel-Stadt, sofern die zuständige Gerichtsinstanz das Gesuch bewilligt). Das Gesuch wird zur Begutachtung an die Steuerverwaltung weitergeleitet.
Kosten: 20 Franken (plus Porto)
Leumundszeugnis
Der Kanton Basel-Stadt stellt keine Leumundszeugnisse aus (in Deutschland Führungszeugnis genannt). Verlangt wird in der Regel ein Strafregisterauszug des Bundesamts für Justiz.
Lebensbescheinigung
Eine amtliche Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke erforderlich sein, insbesondere bei einer Trägerin oder einem Träger im Ausland.
Für die Ausstellung der Lebensbescheinigung müssen Sie persönlich beim Einwohneramt vorsprechen und einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) vorweisen.
Für Lebensbescheinigungen von Personen, denen eine persönliche Vorsprache etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an das Call Center des Einwohneramts unter Tel. +41 61 267 70 60.
Kosten: Die Gebühr für Lebensbescheinigungen beträgt 10 Franken.
Einwohneramt
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 09:00 - 17:30
Mi: 09:00 - 18:30