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Brauche ich eine Baubewilligung?

Wer bauen, anbauen oder umbauen möchte, muss in der Regel ein Baubegehren einreichen. Dieses wird in einem Baubewilligungsverfahren geprüft. Hier erfahren Sie, was Sie dabei alles beachten müssen und wie Sie Ihr Baubegehren einreichen können.

Wann muss ich ein Baubegehren einreichen?

Zu Beginn eines Bauvorhabens stellt sich die Frage, ob ein Baubewilligungsverfahren nötig ist oder ob ein Meldeverfahren ausreicht. In den folgenden Fällen ist ein Baubewilligungsverfahren notwendig:

  • Sie möchten eine ober- und/oder unterirdische Baute oder Anlage erstellen, verändern, erweitern, wieder aufbauen oder beseitigen.
  • Sie möchten den Zweck einer bestehenden Baute oder Anlage ändern. Diese Änderung hat wesentliche Auswirkungen - beispielsweise auf die Umwelt oder auf das Verkehrsaufkommen.
  • Sie planen Arbeiten, die das Terrain verändern - also beispielsweise einen Aushub, Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bohrungen.
  • Sie möchten bisherigen Wohnraum anders nutzen (Zweckentfremdung).

Das Wichtigste rund ums Baubewilligungsverfahren

Sie haben weitere Fragen rund ums Baubewilligungsverfahren? Auf der Website des Bau- und Gastgewerbeinspektorats finden Sie alles Wissenswerte. 

Alles rund ums Baubewilligungsverfahren

Bei welchen Bauvorhaben ist ein Meldeverfahren ausreichend?

Sogenannte «geringfügige» Bauvorhaben können meldepflichtig oder bewilligungsfrei sein. Sie benötigen dafür keine Baubewilligung. Dazu zählen beispielsweise Geräteschuppen, Gartenhäuschen oder Velounterstände, die eine maximale Grundfläche von 10 m2 haben, oder Stützmauern und Zäune, die höchstens 1,20 Meter hoch sind. Hier genügt eine Meldung an das Bau- und Gastgewerbeinspektorat.

Für Wärmepumpen ist meistens das Meldeverfahren ausreichend.

Der Kanton Basel-Stadt verfolgt eine liberale Praxis bezüglich Wärmepumpen: Anlagen im Innern sind grundsätzlich bewilligungsfrei und unterliegen auch nicht dem Meldeverfahren. Aussenanlagen, die folgende maximalen Grössen nicht überschreiten, unterliegen dem Meldeverfahren:

  • Luft-/Wasser-Wärmepumpen in Vorgärten, deren Abmessung maximal 100x160x70 cm beträgt und die gut in die Umgebung eingebettet sind
  • Luft-/Wasser-Wärmepumpen, die sich hinter der Baulinie befinden und maximal 2 m3 gross sind

Für grössere Anlagen ist weiterhin ein Baubegehren notwendig.

Wissenswertes zum Meldeverfahren

Alles Wissenswerte rund ums Meldeverfahren finden Sie auf der Website des BGI. Hier können Sie auch gleich Ihre Meldung einreichen - via PDF oder online.

Hier gehts zum Meldeverfahren

Wann ist für ein Bauvorhaben ein Bewilligungsverfahren und wann ein Meldeverfahren notwendig.

Baubegehren online erfassen

Das Online-Baubegehren (OBG) steht als elektronischer Erfassungsassistent zur Verfügung, der den Gesuchstellenden alle Anforderungen, gesetzlichen Grundlagen und weiteren wichtigen Informationen anzeigt, die für sie relevant sind. Dadurch wird der Suchaufwand deutlich verringert. Dank der Benutzerführung und den hinterlegten Prüfregeln stellt das Online-Baubegehren sicher, dass keine Angaben fehlen und alle relevanten Unterlagen eingereicht werden. Sobald ein Baubegehren im OBG vollständig erfasst ist, kann ein Belegexemplar erzeugt und ausgedruckt werden. Dieses Belegexemplar ersetzt das bisherige Formular «Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen». Das Belegexemplar muss vierfach (bzw. zweifach bei Reklame) zusammen mit allen anderen Unterlagen unterschrieben physisch eingereicht werden.

Baubegehren per Formular einreichen

Wer das Online-Baubegehren nicht nutzen möchte, kann wie bisher das Formular «Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen» (inkl. der darin integrierten Anhänge A, B, C, D, E, F) ausfüllen und einreichen. Alle Informationen hierzu sowie alle Unterlagen finden Sie unter untenstehendem Link.

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