Zufahrtsbewilligung zur Kernzone Innenstadt
Ausserhalb der Güterumschlagszeiten kann für die Zufahrt zur Kernzone der Innenstadt eine Bewilligung beantragt werden. Es werden Kurz- und Dauerbewilligungen vergeben. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen dazu und können die Bewilligung beantragen.
Kurzbewilligung Zufahrt Innenstadt
Die Kurzbewilligung erlaubt kurzzeitige Fahrten in der Kernzone der Basler Innenstadt. Sie kann beantragt werden, wenn:
- Die Tätigkeit dringlich ist und nicht aufgeschoben werden kann.
- Die Tätigkeit nicht während der normalen Güterumschlagszeiten erledigt werden kann.
Ausserdem kann für nachfolgende Fahrzeuge eine Kurzbewilligung beantragt werden:
- Gesellschaftswagen, die Personengruppen für spezielle Fahrten abholen oder bringen.
- Fahrzeuge, die zentraler Bestandteil eines sportlichen oder kulturellen Umzugs sind. Dies gilt nur, wenn der Umzug von öffentlichem Interesse ist. Die Behörde entscheidet, wie viele Fahrzeuge erlaubt sind.
Kurzbewilligung in Notfällen
In Notfällen (z.B. Wasserrohrbruch, Stillstand eines Fahrstuhls) werden Kurzbewilligungen ohne Verzug erstellt. Dazu kontaktieren Sie bitte die Kantonspolizei telefonisch unter der Nummer +41 61 777 79 00. Dort wird das Kontrollschild und der Name des Unternehmens registriert und die Kurzbewilligung telefonisch erteilt.
Gebühren für Kurzbewilligung
Eine Kurzbewilligung kostet 20.– Franken.
Unternehmen, die regelmässig eine Kurzbewilligung brauchen, können sich kostenpflichtig registrieren lassen. Die Kurzbewilligung wird dann im vereinfachten Verfahren ausgestellt. Für registrierte Personen und Unternehmen beträgt die Gebühr 5.– Franken.
Zufahrtsbewilligungen mit Kundenkonto
Personen und Unternehmen, die einen regelmässigen Bedarf an Kurzbewilligungen nachweisen, können sich bei der Motorfahrzeugkontrolle registrieren lassen und über das kantonale eKonto mit geringem administrativen Aufwand vergünstigt Kurzbewilligungen beziehen.
Sollten Sie beim kantonalen eKonto noch nicht angemeldet sein, können Sie sich hier anmelden.
Kantonales eKonto für vergünstigte Kurzbewilligungen, Antrag auf FreischaltungDauerbewilligung Zufahrt Innenstadt
Dauerbewilligungen werden für maximal 12 Monate ausgestellt. Folgende Personen, Unternehmen und Organisationen können eine Dauerbewilligung beantragen:
- Anwohnende Personen und geschäftsansässige Unternehmen mit und ohne privaten Parkplatz
- Private Organisationen im Bereich des Gesundheitswesens und der Sicherheitsdienstleistungen mit regelmässiger Verrichtung in der Kernzone
- Gehbehinderte Personen mit regelmässiger Verrichtung in der Kernzone
- Unternehmen für regelmässige Lieferungen von rasch verderblichen Waren in der Kernzone
- Unternehmen für regelmässige touristische Stadtrundfahrten mit Gesellschaftswagen auf der Route Spiegelgasse - Stadthausgasse - Eisengasse - Schifflände - Blumenrain
Gebühren für Dauerbewilligung
Die Dauerbewilligung ist für folgende Personen und Institutionen gebührenfrei:
- Anwohnende Personen mit und ohne privaten Parkplatz
- Geschäftsansässige Unternehmen mit und ohne privaten Parkplatz
- Gehbehinderte Menschen
- Gemeinnützige Organisationen im Bereich des Gesundheitswesens
Für alle weiteren Bezüger kostet die Dauerbewilligung 100.– Franken.
Weitergabe der Dauerbewilligung an Dritte
Anwohnende Personen und geschäftsansässige Unternehmen mit einem privaten Parkplatz dürfen ihre Dauerberechtigung Dritten zur Verfügung stellen. Dazu können sie eine Übertragungsberechtigung per Mail an fahrzeuge@jsd.bs.ch anfordern.
Wichtig dabei ist: Es dürfen nur so viele Fahrzeuge die Dauerberechtigung gleichzeitig benutzen, wie private Parkplätze vorhanden sind.
Kontakt
Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Schalteröffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr, Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr
Telefonöffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr
Motorfahrzeugkontrolle
Kantonspolizei Basel-Stadt
MotorfahrzeugkontrolleClarastrasse 38
Postfach
4005 Basel