Energetische Betriebsoptimierung
Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Betriebsstätten, die zwischen 200'000 kWh und 500'000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen, sind zu einer energetischen Betriebsoptimierung (eBO) verpflichtet.
Ziel der energetischen Betriebsoptimierung
Gebäude brauchen oft deutlich mehr Energie als nötig. Das Ziel einer energetischen Betriebsoptimierung ist es, dieses Sparpotenzial auszuschöpfen.
- Mit einer energetischen Betriebsoptimierung (eBO) werden in der Regel 10 bis 15 Prozent Energie eingespart.
- Einfachste Massnahmen lassen sich ohne aufwendige Planung umsetzen.
- Für die Gebäudenutzerinnen und -nutzer entstehen durch eine eBO keine Komforteinbussen.
- Das Korrigieren von Geräteeinstellungen – typischerweise Heizung, Lüftung, Kälteanlagen, Beleuchtung etc. – kostet nichts.
- Investitionen in einfache eBO-Massnahmen werden meist in weniger als zwei Jahren durch geringere Energiekosten ausgeglichen.
Das heisst, mit erfolgreichen und dauerhaft umgesetzten eBO-Massnahmen profitieren Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer finanziell und leisten zudem einen wesentlichen Beitrag an den Klimaschutz.
Für wen gilt die eBO-Pflicht?
Zu einer energetischen Betriebsoptimierung gesetzlich verpflichtet (EnG §13) sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Betriebsstätten, die zwischen 200'000 kWh und 500'000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen. Wer mehr verbraucht, fällt unter die Vorschriften für Grossverbraucher. Wer weniger verbraucht, ist von der eBO befreit.
Vorgehen bei einer eBO
- Definieren Sie eine Person in Ihrem Betrieb, die für Energiefragen zuständig ist und als Ansprechperson für das Amt für Umwelt und Energie in Frage kommt.
- Geben Sie dieser Person den Auftrag für die Analyse, Definition und Umsetzung der eBO.
- Haben Sie dazu in Ihrem Betrieb keine geeignete Fachperson, können Sie den Auftrag zu einer eBO auch extern vergeben (Anbieter sind: Energieversorger, Energie- und Planungs-Büros, Heizungs-/Lüftungs-/Sanitärspezialisten).
5 Phasen einer eBO
Eine eBO ist ein Projekt mit definiertem Start- und Endpunkt, aufgeteilt in fünf Phasen. Bei Neubauten legt das Energiegesetz einen Zeitraum von drei Jahren für einen eBO-Zyklus fest, bei Bestandsbauten einen von fünf Jahren.
Innerhalb dieses Zeitraums von drei respektive fünf Jahren messen, analysieren und optimieren Sie Ihren Energieverbrauch und informieren das Amt für Umwelt und Energie über Ihre Ergebnisse. Danach beginnt ein neuer Zyklus – mit neuen Einsparmöglichkeiten.
Das folgende Dokument zeigt Ihnen die fünf Phasen einer eBO im Überblick.
Wie dokumentieren Sie Ihre eBO-Massnahmen?
In der Wahl der Form des Berichts sind Sie völlig frei. Eine nachvollziehbare Verbrauchserfassung z.B. in einer Excel-Tabelle genügt.
Das Amt für Umwelt und Energie stellt Ihnen ein kostenloses Tool auf Excel-Basis zur Verfügung: eBO-Tool mit Anleitung.
Hilfreiche Informationen
- Informationen zur eBO von EnergieSchweiz
- Publikation «BO-Anleitungen für die Praxis - Sammelwerk für die Mitarbeitenden»
EnergieSchweiz 2020
- Publikation «Energiekosten einfach selber reduzieren» - Informationen für die Geschäftsleitung
EnergieSchweiz 2020
- Publikation «Energetische Betriebsoptimierung – Gebäude effizienter betreiben»
Faktor Verlag 2020
- Fallbeispiel einer energetischen Betriebsoptimierung: Claraturm (Startet einen Download)
- SIA-Merkblatt 2048, Anhänge A und B (kostenpflichtig)
Energetische Betriebsoptimierung im Kanton Basel-Stadt
Mit der richtigen Einstellung Geld und Energie sparen. Erklärvideo:
Beispiele aus der Praxis
Welche Erfahrungen machen Unternehmen, die eine energetische Betriebsoptimierung durchführen? Wie viel kann gespart werden? Welche Massnahmen sind besonders erfolgsversprechend? Die folgenden Videos zeigen praktische Umsetzungsbeispiele aus Basel und Umgebung.