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Infos für Schulklassen

Richtlinien für den Besuch von Gerichtsverhandlungen durch Schulklassen und andere geleitete Besuchergruppen.

Gerichtssaal, von den hinteren Sitzreihen aus fotografiert
© Sandra Wyss
  1. Infolge der immer grösser gewordenen Nachfrage werden grundsätzlich nur noch Schulklassen aus dem Kanton Basel-Stadt zum Besuch einer Gerichtsverhandlung zugelassen. Schulklassen aus anderen Kantonen bitten wir, sich an die Gerichte im betreffenden Kanton zu wenden.
  2. Wir bitten Lehrpersonen, die mit einer Schulklasse eine Gerichtsverhandlung besuchen wollen, sich im Verhandlungskalender des Strafgerichts zu informieren. Wählen Sie eine "öffentliche Verhandlung", die vom Datum, Inhalt und von der Dauer her in Frage kommt. Bitte wählen Sie auch ein Ausweichdatum, falls ein Besuch der gewünschten Verhandlung nicht möglich sein sollte.
  3. Spätestens zwei Wochen vor der gewünschten Verhandlung stellt die Lehrperson eine Anfrage per E-Mail. Notwendige Informationen sind die Fallnummer (SG- / ES-Nummer), der Name der Schule, die Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie deren Alter. Zusätzlich brauchen wir eine Telefonnummer, damit wir Sie bei einer eventuellen Absage bzw. Verschiebung der Verhandlung kontaktieren können.
    Folgende Stellen sind zu kontaktieren:
    SG-Fälle Stg.Kanzlei@bs.ch
    ES-Fälle Stg.Kanzlei.Es@bs.ch 
  4. Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen die Verhandlung nur in Begleitung der Lehrperson besuchen. Die Gruppe darf insgesamt maximal 20 Personen umfassen, die alle der Lehrperson persönlich bekannt sein müssen.
  5. Am Verhandlungstag muss sich die Schulklasse 20 Minuten vor Beginn der Verhandlung bei der Weibelloge des Strafgerichts einfinden. Die Schülerinnen und Schüler haben sich auf Verlangen mit einem amtlichen Ausweis zu legitimieren. Danach erfolgt die Sicherheitskontrolle (Metalldetektor).
  6. Rucksäcke, Mappen, Taschen etc. sowie Handys dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in die Gerichtsverhandlung mitgenommen werden. Sie werden durch unsere Weibel abgenommen und eingeschlossen. Wenn möglich kommen Sie bitte ohne die oben erwähnten Gegenstände. Sie erleichtern uns dadurch die Kontrolle. Nicht elektronisches Schreibmaterial darf selbstverständlich in den Gerichtssaal mitgenommen werden.
  7. Essen und Trinken ist auf dem Areal des Strafgerichts und in den Gerichtssälen untersagt.
  8. Die begleitende Lehrperson ist für das anständige Betragen der Schulklasse auf dem Areal des Strafgerichts und in den Gerichtssälen verantwortlich.

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