Verkehrssicherheit
Die Abteilung Verkehrssicherheit der Kantonspolizei setzt sich dafür ein, dass alle Verkehrsteilnehmenden sicher am Ziel ankommen. Zugleich stellt sie bei temporären Massnahmen wie Baustellen oder Veranstaltungen den Verkehrsfluss sicher.
Massnahmen und Analyse
Das Ressort Verkehrssicherheitsmassnahmen stellt sicher, dass die Verkehrssicherheit bei Planung, Betrieb und Unterhalt der Strasseninfrastruktur im Kanton Basel-Stadt berücksichtigt wird. Die Verkehrsteilnehmenden sollen im Kantonsgebiet selbsterklärende und fehlerverzeihende Strassen vorfinden. Das Ressort setzt dazu insbesondere die Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente (ISSI) des Bundes sowie fachspezifische Normen und Richtlinien ein.
Seit 2019 hat Basel-Stadt als erster Kanton alle sechs Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente (ISSI) des Bundes eingeführt. Die Auswertungen und Erkenntnisse fliessen in die Verkehrsprojekte ein, welche die Verkehrssicherheit weiter verbessern.
Für die Markierung und Signalisation, Verkehrssteuerung (Lichtsignalanlagen) und für übergeordnete Netzplanung ist das Amt für Mobilität (Bau- und Verkehrsdepartement) zuständig.
Baustellen
Jährlich verzeichnet Basel insgesamt ca. 2‘500 kleinere und grössere Baustellen. Vor Inbetriebnahme von Baustellen werden die verschiedenen Verkehrsphasen hinsichtlich Verkehrssicherheit geprüft und genehmigt. Regelmässige Kontrollen während den verschiedenen Verkehrs- bzw. Bauphasen gewährleisten die Verkehrssicherheit.
Für den Erlass von verkehrspolizeilichen Anordnungen bei Baustellen sind die im Dokument "Gebietszuständigkeit bei Baustellen" aufgeführten Personen zuständig.
Veranstaltungen
Mit Verkehrskonzepten rund um eine Veranstaltung im öffentlichen Raum wird die Verkehrssicherheit durch temporäre Verkehrsmassnahmen gewährleistet. Je nach Auswirkungen auf den Verkehr ist durch den Veranstalter ein Verkehrskonzept vorzulegen. Die Prüfung erfolgt durch Ressort Temporäre Verkehrsmassnahmen, welches die erforderlichen temporären Verkehrsanordnungen erlässt.
Grundsätzlich ist für die temporäre Nutzung des öffentlichen Raums die Allmendverwaltung als Leit- und Bewilligungsbehörde zuständig. Bei Auswirkungen auf den Verkehr wird die Kantonspolizei Basel-Stadt als Fachinstanz beigezogen.