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Genereller Entwässerungsplan

Die Entwässerung und Abwasserentsorgung sind im Generellen Entwässerungsplan geregelt. Hier finden Sie Informationen zur Generellen Entwässerungsplanung im Kanton Basel-Stadt.

Planungsinstrument

In der Generellen Entwässerungsplanung werden die Entwässerung und Abwasserentsorgung einer Gemeinde geregelt. 

Konkret heisst das, der Generelle Entwässerungsplan (GEP) zeigt mit Plänen und Berichten die Entwässerungsverhältnisse der Gemeinde und den Handlungsbedarf für eine optimierte und gewässerbezogene Siedlungsentwässerung auf. Im Entwässerungskonzept zum GEP wird festgelegt, nach welchem Entwässerungssystem die Abwasserentsorgung der Gemeinde zu erfolgen hat.

Im GEP wird verbindlich festgelegt:

  • in welchem System die Siedlung zu entwässern ist
  • wo Fremdwasser von der Kanalisation abgetrennt werden muss
  • wo Regenwasser versickern soll
  • wo Misch- und Regenwasser zu behandeln sind
  • wo schadhafte Kanalisationen saniert werden müssen

Der GEP ist damit die Grundlage für:

  • die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerungen
  • den Ausbau und Unterhalt der Kanalisations- und Sauberwasserleitungsnetze
  • die kommunale Regenwasserbewirtschaftung
  • die kommunalen Abwasserreglemente und -gebühren
  • die Finanzierung der kommunalen Abwasserentsorgung

Zuständigkeiten

Die kommunalen Generellen Entwässerungspläne werden von den Gemeinden erarbeitet. 

In der Stadt Basel wird der Generelle Entwässerungsplan vom Tiefbauamt und vom Amt für Umwelt und Energie geprüft und vom Regierungsrat bewilligt. 

Basel

Informationen zu den Generellen Entwässerungsplänen der Gemeinden Riehen und Bettingen finden Sie unter den folgenden Links.

Riehen


Kontakt