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Grundstückerwerb durch Personen im Ausland

Die Schlichtungsstelle ist die kantonale Bewilligungsbehörde für Grundstückerwerb durch Personen im Ausland.

Personen im Ausland respektive Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche in der Schweiz Grundstücke erwerben wollen, benötigen unter Umständen eine Bewilligung.

Die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten stellt fest, ob eine Bewilligung notwendig ist und bearbeitet gegebenenfalls die entsprechenden Gesuche.

Wir beraten Sie gerne telefonisch. Schriftliche Auskünfte werden keine erteilt. 

Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten

Karte von Basel-Stadt
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Grenzacherstrasse 62
4005 Basel

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 08:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

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