Arbeitsrecht
Verfahren vor Arbeitsgericht
Zuständigkeit
Das Arbeitsgericht Basel-Stadt ist zuständig für Klagen aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, wenn der Streitwert aller eingeklagten Forderungen nicht mehr als CHF 30‘000 beträgt und die beklagte Partei ihren Sitz oder Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hat oder der gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin im Kanton Basel-Stadt liegt. Vor dem Gerichtsverfahren findet ein obligatorisches Schlichtungsverfahren statt (siehe Formular Schlichtungsgesuch für arbeitsrechtliche Angelegenheit). Falls die Parteien sich vor der Schlichtungsbehörde nicht einigen, wird der Klagepartei eine Klagebewilligung ausgestellt, mit der sie innert 3 Monaten vor Arbeitsgericht klagen kann.
Klage
Vor Arbeitsgericht gilt das vereinfachte Verfahren. Die Klage ist schriftlich mit oder ohne Begründung sowie mit den weiteren erforderlichen Unterlagen (Berechnungen etc.) und Beweismitteln einzureichen (siehe Formular Klage im vereinfachten Verfahren. Das Verfahren ist mündlich. Es kann aber ein Schriftenwechsel angeordnet werden. Die Parteien werden zu einer Hauptverhandlung vorgeladen, zu der sie auf allgemeine Anordnung des Arbeitsgerichts hin persönlich zu erscheinen haben. Eine Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ist zulässig. Das Arbeitsgericht untersucht den Sachverhalt und bestimmt die Beweismittel von Amtes wegen. Die Parteien trifft dabei eine Mitwirkungspflicht. Das Arbeitsgericht entscheidet und eröffnet den Entscheid anlässlich der Hauptverhandlung.
Kosten
Im vereinfachten Verfahren vor Arbeitsgericht werden keine Gerichtskosten erhoben. Die im Prozess unterliegende Partei hat der obsiegenden Partei insbesondere für deren Anwaltskosten eine Parteientschädigung zu bezahlen, die das Arbeitsgericht im Entscheid festlegt. Wer unnötige Prozesskosten verursacht, hat diese zu tragen.
Formulare
Das Arbeitsgericht stellt den Klagparteien zur Einreichung ihrer Klagen ein Formular zur Verfügung. Das Formular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet werden! Das Klageformular enthält auf der zweiten Seite wichtige Hinweise, die zu beachten sind. Unvollständig ausgefüllte oder nicht unterzeichnete Klageformulare werden der gesuchstellenden Partei zur Verbesserung zurückgesandt. Auf Fragen bezüglich des Klageformulars gibt die Kanzlei des Arbeitsgerichts gerne Auskunft. Rechtliche Auskünfte bezüglich arbeitsrechtlichen Forderungen gibt es bei Rechtsauskunftsstellen.
Berichte über die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts
Die Rechtsprechungsberichte des Arbeitsgerichts (bis 31.12.2010: Gewerblichen Schiedsgerichts) enthalten die wichtigsten rechtskräftigen Entscheide sowie die Statistiken zu den betreffenden Berichtsjahren. In den Berichten sind zudem Entscheide des Appellationsgerichts Basel-Stadt sowie des Bundesgerichts publiziert, die nach einem Weiterzug von Entscheiden des Arbeitsgerichts ergangen sind.
Berichte
Berichte für die Jahre 2017 und 2018 (Startet einen Download)PDF, 988 KB, nicht barrierefrei
Berichte für die Jahre 2014-16 (Startet einen Download)PDF, 629 KB, nicht barrierefrei
Berichte für die Jahre 2011-13 (Startet einen Download)PDF, 658 KB, nicht barrierefrei
Berichte für die Jahre 2008-10 (Startet einen Download)PDF, 742 KB, nicht barrierefrei
Berichte für die Jahre 2005-07 (Startet einen Download)PDF, 663 KB, nicht barrierefrei
Berichte für die Jahre 2003-04 (Startet einen Download)PDF, 537 KB, nicht barrierefrei
Berichte für die Jahre 2000-02 (Startet einen Download)PDF, 377 KB, nicht barrierefrei
Berichte für die Jahre 1998-99 (Startet einen Download)PDF, 499 KB, nicht barrierefrei
Zivilgericht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08.00-11.30 und 13.45-17.00 Uhr,
Freitag 08.00-11.30 und 13.15-16.00 Uhr.