Kindesanhörung
In Eheschutz- und Scheidungsverfahren werden die betroffenen Kinder vom Gericht zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Diese Kindesanhörung findet mit der Richterin/dem Richter statt, die/der für das Verfahren der Eltern zuständig ist, oder mit einer Gerichtsschreiberin/einem Gerichtsschreiber, die/der mit dem Verfahren vertraut ist. Alle Personen, die eine Kindesanhörung durchführen, verfügen über eine entsprechende Schulung.
In der Kindesanhörung hat das Kind die Möglichkeit, seine Perspektive und seine Anliegen direkt in das Verfahren einzubringen, bevor das Gericht seinen Entscheid über die Kindesangelegenheiten trifft.
Ausführliche Informationen zur Kindesanhörung finden Sie unter anderem in folgenden Publikationen:
Publikationen
Die Kindesanhörung - für Kinder ab 5 Jahren (von Unicef und MMI) (Startet einen Download)PDF, 3'074 KB, nicht barrierefrei
Die Kindesanhörung - für Kinder ab 9 Jahren (von Unicef und MMI) (Startet einen Download)PDF, 2'641 KB, nicht barrierefrei
Die Kindesanhörung - für Kinder ab 13 Jahren (von Unicef und MMI) (Startet einen Download)PDF, 307 KB, nicht barrierefrei
Die Kindesanhörung - für Eltern (von Unicef und MMI) (Startet einen Download)PDF, 699 KB, nicht barrierefrei
Zivilgericht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08.00-11.30 und 13.45-17.00 Uhr,
Freitag 08.00-11.30 und 13.15-16.00 Uhr.