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Kindesanhörung

In Eheschutz- und Scheidungsverfahren werden die betroffenen Kinder vom Gericht zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Diese Kindesanhörung findet mit der Richterin/dem Richter statt, die/der für das Verfahren der Eltern zuständig ist, oder mit einer Gerichtsschreiberin/einem Gerichtsschreiber, die/der mit dem Verfahren vertraut ist. Alle Personen, die eine Kindesanhörung durchführen, verfügen über eine entsprechende Schulung. 

In der Kindesanhörung hat das Kind die Möglichkeit, seine Perspektive und seine Anliegen direkt in das Verfahren einzubringen, bevor das Gericht seinen Entscheid über die Kindesangelegenheiten trifft.

Ausführliche Informationen zur Kindesanhörung finden Sie unter anderem in folgenden Publikationen:


Zivilgericht

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Bäumleingasse 5
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 08.00-11.30 und 13.45-17.00 Uhr,
Freitag 08.00-11.30 und 13.15-16.00 Uhr.

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