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Bodenrichtwerte

Hier erfahren Sie wie Schätzungen von Bodenpreisen erstellt werden. Zudem gelangen Sie auf dieser Seite zum Bestellformular für solche Bodenrichtwerte.

Häuserzeile am Rhein
© Unsplash/ Nini Ts

Richtwerte über Bodenpreise

Die Fachstelle Grundstücksbewertung erstellt Richtwertangaben über Bodenpreise. Diese sogenannten Richtwertangaben werden als kostenpflichtige Auskunft schriftlich zugestellt. Die Angabe gibt keinen Aufschluss über die für bestimmte Grundstücke bezahlten Preise.

Die Richtwerte in Bauzonen entsprechen absoluten Landwerten, die sich wiederum auf eingezontes, erschlossenes, aber nicht überbautes Bauland bei zonenkonformer Nutzung beziehen.

Jeder Richtwert wird aktuell und individuell auf die Umgebung und die Bauzone bezogen ausgewertet.

Es werden auch Richtwerte für Nichtbauland herausgegeben. 

Richtwerte für Wohnraumschutzverordung (WRSchV)

Für die Einstufung in die Mietkategorie gemäss der Wohnraumschutzverordnung wird ein Landwert pro m2 Bruttogeschossfläche (BGF) benötigt. Bei der Bestellung per Bestellformlar oder telefonisch sollte deshalb angegeben werden, dass ein Richtwert für die Überprüfung der Wohnraumschutzverordnung verlangt wird.

Landwertkategorie

Die Einteilung in eine Landwertkategorie erfolgt durch die Wohnschutzkommission. Die Fachstelle Grundstücksbewertung erstellt die Richtwertangabe über den Landwert, die als Gesuchsbeilage bei der Wohnschutzkommission eingereicht werden kann.

Wohnschutzkommission

Bodenrichtwert bestellen

Es handelt sich bei diesen Richtwertangaben um eine umfangreiche schriftliche Auskunft gemäss der Verordnung (717.100 vom 25. November 1968) betreffend den Vollzug des Gesetzes über die Ermittlung von Grundstückwerten vom 20. Juni 1968 und über die zu erhebenden Gebühren, § 7, Abs. d) und beträgt:

Fr. 50.-- pro Anfrage und Bauzone

Bei besonderen und umfangreicheren Auskünften wird Ihnen eine erhöhte Gebühr vorgängig mitgeteilt.   

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