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Film und Medienkunst

Die Filmförderung Region Basel steht auf zwei Säulen: einer Basisförderung über Projekt- und Werkbeiträge sowie einer wettbewerbsorientierten Ausschreibung für grosse Filmprojekte. Sie ergreift überdies gezielt Massnahmen zur Promotion von Film- und Medienkunstprojekten.

Kinobestuhlung

Fördermodell

Das regionale Fördermodell zur Förderung von Filmproduktionen und Medienkunstprojekten besteht aus zwei Säulen:

  • Fachausschuss Film und Medienkunst BS/BL: Basisförderung
  • Ausschreibung Herstellungsbeiträge an Filmproduktionen BS/BL: 
    Für Herstellungsbeiträge an ambitionierte Filmproduktionen, serielle Formate und Crossmedia- oder Transmedia-Projekte, die eine Filmproduktion beinhalten.

Eingabetermine 

  • 1. April
  • 4. August
  • 1. Dezember

Sitzungstermine 

  • 11./12. Februar 2025

Mitglieder der Jury für beide Fördergefässe der Projektförderung

  • Marc Lee, Medienkünstler, Eglisau
  • Christoph Schaub, Drehbuchautor und Filmregisseur, Zürich
  • Simone Schmid, Drehbuchautorin, Zürich
  • Corina Schwingruber Illić, Filmregisseurin und Filmeditorin, Luzern und Belgrad
  • Aline Schmid, Produzentin, Genf
  • Anna Geering, Vertreterin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft
  • Dr. Simon Koenig, Vertreter Präsidialdepartement Basel-Stadt (Vorsitz)

Bei Bedarf können externe Experten und Expertinnen beigezogen werden.


Fachausschuss Film und Medienkunst BS/BL

Der Fachausschuss Film und Medienkunst fördert unabhängige Filmproduktionen und Medienkunstprojekte:

  • Filme jeder Länge und Gattung (Animation, Dokumentarfilm, Fiktion, Experimental)
  • serielle Formate
  • Transmedia- und Crossmedia-Projekte
  • Videokunst und Künstlerfilme
  • computerbasierte Kunst bzw. künstlerische Projekte, die digitale und interaktive Technologien oder Medien nutzen.

Dem Fachausschuss Film und Medienkunst stehen jährliche Fördermittel in der Höhe von 1,2 Mio. Franken zur Verfügung (900‘000 BS, 300‘000 BL).

Beiträge für künstlerische Fotografie können durch den Kunstkredit Basel-Stadt gesprochen werden.

Beiträge an die Stoff- und Projektentwicklung

Beiträge an die Stoff- und Projektentwicklung sollen die Erarbeitung von Drehbüchern oder Drehvorlagen und Recherchen für Langfilme ermöglichen.

Produktionen mit Erstauswertung im Fernsehen sind von der Projektentwicklung ausgeschlossen.

Gesuche für Beiträge an die Stoff- und Projektentwicklung können Sie über das elektronische Gesuchsportal einreichen. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. 

Herstellungsbeiträge an Filmproduktionen und Medienkunstprojekte

Beiträge an die Herstellungskosten von Filmen und von Medienkunstprojekten sollen die Realisierung von qualitativ hochwertigen, kulturell und thematisch relevanten Projekten ermöglichen.

Das Förderspektrum umfasst:

  • Filme jeder Länge (Kinofilme, Kurzfilme, Fernsehfilme) und Gattung (Animation, Dokumentarfilm, Fiktion, Experimental), inkl. Abschlussfilme an Filmhochschulen
  • serielle Formate (Web und Fernsehen)
  • Transmedia- und Crossmedia-Projekte
  • Medienkunstprojekte (Videokunst und Künstlerfilme, computerbasierte Kunst)

Ein Förderschwerpunkt ist das Dokumentarfilmschaffen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Nachwuchsförderung.

Gesuche für Herstellungsbeiträge an Filmproduktionen und Medienkunstprojekte können Sie über das elektronische Gesuchsportal einreichen. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. 

Beiträge an die Auswertung von Filmen

Beiträge an die Auswertungskosten sollen die Zirkulation und die Wahrnehmung von majoritären Schweizer Kinoproduktionen im In- und Ausland sowie regional verstärken.

Gesuche um Auswertungsbeiträge für Projekte, die in der Herstellungsphase bereits von BS/BL gefördert wurden, können laufend, d.h. ungeachtet von Eingabefristen, bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Für Projekte, die in der Herstellungsphase nicht von BS/BL gefördert wurden, die aber die formalen Kriterien für einen Herstellungsbeitrag erfüllt hätten, kann in Ausnahmefällen ein Beitrag an die Auswertungskosten für den Kinovertrieb in der Schweiz gesprochen werden (vgl. Förderbestimmungen). Die Gesuche müssen zu den regulären Terminen des Fachausschusses (1. April, 4. August, 1. Dezember) eingereicht werden.

Gesuche für Beiträge an die Auswertung von Filmen können Sie über das elektronische Gesuchsportal einreichen. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. 


Herstellungsbeiträge an Filmproduktionen BS/BL

Ergänzend zur Basis-Förderung aus den Mitteln des Fachausschuss Film und Medienkunst erfolgt eine spezifische Ausschreibung für Herstellungsbeiträge an Filmproduktionen (inkl. serielle Formate, Transmedia- und Crossmedia-Projekte).

Ausgeschlossen sind Beiträge an reine Fernsehfilmproduktionen und Filmproduktionen mit Erstauswertung im Fernsehen. Nachfinanzierungen und Anträge für Postproduktionsbeiträge sind nicht möglich.

Die Jury kann maximal sieben Projekte pro Jahr den beiden Regierungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt für eine Förderung aus Swisslos-Mitteln empfehlen.

Das Förderbudget beträgt maximal 1,5 Mio. Franken jährlich (max. 1 Mio. BS, max. 500'000 BL). Die Vergabe erfolgt nur, wenn förderungswürdige Grossprojekte mit einem Mindestbudget von jeweils 450'000 Franken vorliegen.



Film- und Medienkunstpreise Region Basel

Die Film- und Medienkunstpreise Region Basel werden neu ausgerichtet. Erstmals werden sie im Rahmen des «Bildrausch Filmfest Basel» vergeben. Dank dieser Kooperation mit dem international ausgerichteten Filmfestival erhält die Preisverleihung eine stärkere Ausstrahlungskraft. Zudem können Synergien genutzt werden. Die Film- und Medienkunstpreise Region Basel werden künftig biennal vergeben.

Die Eingabefrist ist am 8. April 2024 abgelaufen. Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich Anfang 2026 erfolgen. Die Bewerbung ist elektronisch über das Online-Gesuchportal einzureichen.




Kontakt

Salomé Frei

Sachbearbeiterin Film & Medienkunst

Abteilung Kultur

Karte von Basel-Stadt
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Münzgasse 16
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 17.00h
Freitag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 16.00h

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