Markierungen, Signale und Wegweiser
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Markierungen, Signalen und Wegweisern sowie die dafür zuständigen Ansprechpersonen.
Markierungen und Signale
Markierungen und Signale definieren die Verkehrsführung und erhöhen die Verkehrssicherheit. Das Amt für Mobilität legt deren Art, Standort und Ausführung im Stadtgebiet und auf Kantonsstrassen fest. Wir projektieren die Verkehrsmassnahmen und ordnen diese - je nach Signalisation / Markierung - direkt an oder publizieren sie im Kantonsblatt.
Abweichende Zuständigkeit
Für temporäre Markierungen und Signale (z.B. bei Baustellen oder Veranstaltungen) ist die Kantonspolizei zuständig.
Für Gemeindestrassen in Riehen und Bettingen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
Gemeinde Riehen Gemeinde Bettingen
Wegweiser
Das Amt für Mobilität ist ausserdem zuständig für die Wegweisung auf Haupt- und Nebenstrassen sowie für Fuss- und Velorouten im Kantonsgebiet. Ausserdem kümmern wir uns auch um Wegweiser für Betriebe, Hotels oder Museen. Diese können direkt bei der Abteilung Verkehrstechnik beantragt werden.
Ansprechpersonen
In der untenstehenden Karte finden Sie durch einen Klick auf den entsprechenden Bereich die Ansprechperson für Ihren Wohnort oder Geschäftssitz. Mit Ihrem Anliegen bezüglich permanenter Markierung, Signalisation oder Wegweiser können Sie sich direkt an die gebietsverantwortliche Person wenden.
Verkehrssignale auf Privatgrundstück
Es gibt drei verschiedene Arten von Signalen auf Privatareal. Diese unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Verfahren und müssen je nach Art vom Amt für Mobilität genehmigt werden.
Kontaktperson für Signale auf Privatareal
Grundlagen und Richtlinien
Die Grundlage für die Umsetzung von Signalisationen, Markierungen und Wegweiser bildet das Strassenverkehrsgesetz des Bundes. Als Richtlinien dienen ausserdem die Ausführungsbestimmungen zur Signalisationsverordnung. Sie basieren rechtlich auf der eidgenössischen Signalisationsverordnung (SR 741.21).
Dokumente
Strassenverkehrsgesetz Ausführungsbestimmungen Signale (Startet einen Download) Ausführungsbestimmungen Wegweisung (Startet einen Download) Ausführungsbestimmungen Markierungen (Startet einen Download) Ausführungsbestimmungen Lichtsignale (Startet einen Download) Ausführungsbestimmungen Verkehrsanordnungen (Startet einen Download)Schaden melden
Haben Sie beschädigte Signale, Wegweiser oder Markierungen gesehen? Auf der Seite des Tiefbauamtes können Sie Infrastrukturschäden direkt melden.