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E-Rechnung vom Kanton empfangen

Privat- und Geschäftskunden können sich Rechnungen elektronisch zustellen lassen. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Rechnung via E-Banking System (E-Bill)

Sie können die E-Rechnung direkt über das Online-Banking Ihres Finanzinstituts erhalten.

Voraussetzung:

  • Online-Banking-Vertrag: Für den Erhalt von E-Rechnungen benötigen Sie einen Online-Banking-Vertrag bei einem Finanzinstitut in der Schweiz, wobei das E-Banking die E-Rechnung unterstützen muss (Für Geschäftskunden, benötigt es einen E-Rechnungsvertrag mit einem Finanzinstitut).

Vorgehen:

  • Login: Loggen Sie sich ins Online-Banking ein und gehen Sie zur Funktion E-Rechnung.
  • Registrierung: Im Falle Sie bisher noch keine E-Rechnungen empfangen haben, melden Sie sich für den Erhalt von E-Rechnungen an. Anschliessend registrieren Sie sich bei Ihren Rechnungsstellern für die E-Rechnung.
  • Auswahl Rechnungssteller: Für die Anmeldung wählen Sie in der Liste der Rechnungssteller die gewünschte Dienststelle des Kantons Basel-Stadt aus.
  • Dateneingabe: Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten und Kundennummer in der Registriermaske. Ihre Kundennummer finden Sie in der Regel auf der bisherigen Papierrechnung. Ansonsten kontaktieren Sie den Rechnungssteller.

Folgende Dienststellen haben die Möglichkeit, Ihnen die Rechnung als E-Rechnung zuzustellen E-Rechnungssteller der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Wichtige Hinweise

  • Wir empfehlen Ihnen, im eBill-Portal die Funktion «E-Mail-Benachrichtigung» zu aktivieren, damit Sie über neu eingetroffene Rechnungen und Veranlagungen informiert werden und keine Fristen verpassen.
  • Auch wenn die Rechnung ausgeglichen ist (Saldo CHF 0.00) oder eine Gutschrift beinhaltet, erfolgt die Übermittlung per eBill. Die tatsächliche Gutschrift erhalten Sie auf das in der Rechnung aufgeführte Auszahlungskonto.
  • Einsprachen müssen weiterhin auf dem schriftlichen Weg bei der zuständigen Stelle erhoben werden. Das Nichtherunterladen oder die Ablehnung der E-Informationen gilt nicht als Einsprache.

Rechnung als PDF

Als Rechnungsempfänger/in des Kantons Basel-Stadt haben Sie die Möglichkeit, sich für den Empfang von PDF-Rechnungen per E-Mail zu registrieren. Füllen Sie dazu bitte folgendes Kontaktformular aus.

Hinweise zur Rechnungsübermittlung per E-Mail
Die Rechnungen werden per E-Mail unverschlüsselt und unsigniert übermittelt. Dies ist generell mit Risiken verbunden. Die Rechnungsempfängerin / der Rechnungsempfänger ist sich der Tatsache bewusst, dass der Rechnungsversand per E-Mail über das Internet erfolgt. Hierbei handelt es sich um ein offenes, für jedermann zugängliches Computer-Netzwerk. Die Datenübermittlung über das Internet kann über die Landesgrenze hinaus erfolgen, auch wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten während der Übermittlung von Dritten abgefangen, zur Kenntnis genommen oder manipuliert werden. Deshalb können auch Rückschlüsse auf eine bestehende Geschäftsbeziehung und deren Inhalte nicht ausgeschlossen werden.

Fakturierung mittels integriertem System ERP (Nur für Geschäftskunden)

Geschäftskunden können die strukturierten und digital signierten Rechnungsdaten elektronisch in ihr Buchhaltungssystem übernehmen. Interne Prozesse wie Visierung, Freigabe oder Archivierung können dadurch vollständig automatisiert werden. Dies führt gegenüber dem Prozess mit Papierrechnungen zu verkürzten Durchlaufzeiten und höherer Datenqualität. Das Begleichen der Rechnungen erfolgt über die bisher genutzten Zahlungskanäle.

Um die Fakturierung mittels ERP vorzunehmen, kontaktieren Sie bitte die verantwortliche Fachstelle unter e-rechnung@bs.ch.

Folgende Dokumente werden weiterhin auf dem Postweg verschickt:

  • Verfügungen

Wichtiger Hinweis
Der Regierungsrat hat seine Dienststellen verpflichtet, bis Ende 2025* Rechnungen digital versenden und empfangen zu können. Bis dahin können noch nicht alle Dienststellen elektronische Rechnungen versenden. Bitte prüfen Sie auf der Liste E-Rechnungssteller der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt, ob Ihr Rechnungspartner bereits Rechnungen digital versenden kann.

* In begründeten Ausnahmefällen (z.B. aus Datenschutzgründen) wird auch nach 2025 kein digitaler Rechnungsaustausch möglich sein.