Informationen für Leistungserbringer
Welche rechtlichen, vertraglichen und finanziellen Rahmenbedingungen gelten im Kanton Basel-Stadt für Pflegeheime, Tagespflegeeinrichtungen, Spitex-Organisationen oder für Anbieter von Wohnungen mit Service mit Leistungsvereinbarung? Wie hoch sind die aktuellen Tagestaxen?
Pflegeheim Rahmenvertrag
Der Pflegeheim-Rahmenvertrag bezweckt die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Pflegeplätzen für die baselstädtische Bevölkerung in Pflegeheimen, welche auf der Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt aufgeführt sind (Vertragsheime). Er regelt den allgemeinen Leistungsauftrag der Vertragsheime, die Qualitätssicherung, die Tagestaxen, die einheitliche Rechnungslegung sowie die allgemein gültigen Vertragsbestimmungen. Der aktuelle Pflegeheim-Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren von 2022 bis 2025.
- Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt (Startet einen Download)
Stand: 1. Januar 2024
- Pflegeheim Rahmenvertrag (Startet einen Download)
Laufzeit: 2022 bis 2025; Stand: 7. Dezember 2021
- Nachtrag 1 zum Pflegeheim-Rahmenvertrag (Startet einen Download)
Stand: 8. Dezember 2022
- Nachtrag 2 zum Pflegeheim-Rahmenvertrag (Startet einen Download)
Stand: 29. November 2023
Ausserkantonaler Aufenthalt im Pflegeheim
Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt, welche in ein ausserkantonales Pflegeheim eintreten möchten, gelten besondere Bedingungen. Dasselbe gilt auch umgekehrt.
Tagespflegeeinrichtung Rahmenvertrag
Der Tagespflegeeinrichtungs-Rahmenvertrag regelt den allgemeinen Leistungsauftrag, die Qualitätssicherung, die Tagestaxen, die einheitliche Rechnungslegung sowie die allgemein gültigen Vertragsbestimmungen. Der aktuelle Tages- und Nachtpflegeeinrichtung-Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren von 2024 bis 2027.
- Tagespflegeeinrichtung Rahmenvertrag (Startet einen Download)
Laufzeit von 2024 bis 2027; Stand: 1. November 2023
- Tagestaxen der Tagespflegeeinrichtungen (Startet einen Download)
Stand: 1. Februar 2024
- Merkblatt betreffend die Finanzierung von Tagespflegeeinrichtungen für Gäste und Angehörige (Startet einen Download)
gültig ab 1. Januar 2024
- Merkblatt zur elektronischen Abrechnung bei Tagespflegeeinrichtungen (Startet einen Download)
gültig ab 1. Januar 2024
Leistungsvereinbarung Wohnen mit Serviceangebot für Betagte
Für einen Teil der Wohnungen mit Serviceangebot können zur Finanzierungsunterstützung Ergänzungsleistungen beim Amt für Sozialbeiträge beantragt werden. Dies ist dann möglich, wenn die vermietende Institution über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt verfügt. Weitere Informationen erhalten Sie im «Merkblatt zur Regelung betreffend Wohnungen mit Serviceangebot für Betagte».
Häufig gesucht
Lesen Sie die Informationen zur Finanzierung in der Alters- und Langzeitpflege.
Kontakt
Bereich Gesundheitsversorgung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr