Ergänzungsleistungen beantragen
Beziehen Sie eine AHV- oder IV-Rente, aber das Geld reicht nicht für alle lebenswichtigen Ausgaben? Dann können Sie voraussichtlich Ergänzungsleistungen erhalten. Darauf haben Sie Anspruch, um Ihre minimalen Lebenskosten zu decken. Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen für den Antrag auf Ergänzungsleistungen.
Wann und wo können Sie sich anmelden?
Am besten melden Sie sich gleich für Ergänzungsleistungen an, sobald Sie eine AHV- oder IV-Rente zugesichert bekommen.
Sie erhalten Ergänzungsleistungen in der Regel ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Nur in Ausnahmefällen können Leistungen rückwirkend ausbezahlt werden.
Sie wohnen im Kanton Basel-Stadt?
Dann sind Sie hier beim Amt für Sozialbeiträge (ASB) an der richtigen Stelle.
Fragen und Anliegen zur Deckung von Krankheits- und Behinderungskosten können Sie direkt an unsere Fachspezialisten stellen:
Telefon: 0 61 267 91 00
E-Mail: asb-elkk@bs.ch
Sie wohnen in einem anderen Kanton? Dann wenden Sie sich an die Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons oder an die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde.
Wichtig zu wissen
- Ergänzungsleistungen erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen sich dafür anmelden.
- Beihilfen sind eine besondere Leistung des Kantons Basel-Stadt. Diese erhalten Sie automatisch, sofern Sie Ergänzungsleistungen erhalten und die Voraussetzungen dazu erfüllen.
Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV herausgegeben von der Informationsstelle AHV/IV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen.
Merkblatt: Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IVMerkblatt 5.02 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV herausgegeben von der Informationsstelle AHV/IV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen.
Wie können Sie sich anmelden?
Um Ihren Antrag auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV zu prüfen, benötigen wir Auskunft über folgende Angaben:
- Wie hoch ihr Einkommen ist. Dieses setzt sich zusammen aus Ihrer Rente und zum Beispiel zusätzlich aus Einkommen aus Erwerbsarbeit oder aus Mieteinnahmen.
- Wie hoch Ihr Vermögen ist. Hierzu gehören zum Beispiel Ersparnisse und Wohneigentum.
- Wie hoch Ihre Ausgaben sind. Dazu zählen vor allem die Mietkosten, Heimkosten und Ihre Krankenversicherungsprämien.
Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Anmeldung in 4 Schritten
- Laden Sie das Anmeldeformular herunter.
- Füllen Sie das Formular online am PC aus oder drucken Sie es aus, um Ihre Anmeldung auf Papier zu erstellen.
- Stellen Sie die erforderlichen Belege zusammen. Dort, wo Sie im Formular mit «Ja» geantwortet haben, werden Sie informiert, was Sie einreichen müssen, zum Beispiel die Rentenverfügung oder Kontoabschlüsse. (Bitte nur Kopien einschicken. Originale werden nicht zurückgeschickt).
-
Drucken Sie die Anmeldung aus und unterschreiben Sie diese. Senden Sie die ausgefüllte Anmeldung mit den Kopien Ihrer Belege an folgende Adresse:
Amt für Sozialbeiträge
Abteilung Ergänzungsleistungen
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel
Merkblätter und Formulare
Antrag auf Ergänzungsleistungen (Startet einen Download) Zusatzblatt Grundeigentum (Startet einen Download) Allgemein Merkblatt Hypothetisches Erwerbseinkommen (Startet einen Download) Merkblatt Ergänzungsleistungen (Startet einen Download) Merkblatt Ergänzungsleistungen Meldepflicht (Startet einen Download)Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?
Brauchen Sie Hilfe für die Anmeldung oder haben Sie keinen Drucker oder Internetzugang? Melden Sie sich gerne bei uns!
Was passiert mit Ihrer Anmeldung?
- Ihre Anmeldung wird von einer Fachperson in unserer Abteilung entgegengenommen und geprüft.
- Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen kontaktieren wir Sie.
- Sind alle Unterlagen vollständig, beträgt die Bearbeitungszeit ungefähr drei Monate.
- Nach dem Entscheid erhalten Sie von uns eine schriftliche Antwort mit einer Zusage oder eine Absage mit Begründung.
Sie erhalten eine Zusage: Worauf müssen Sie achten?
- In der Zusage wird Ihnen der Betrag und der Beginn der Zahlungen genannt. Das Geld wird Ihnen direkt überwiesen. Ein Teil der Leistung wird zur Deckung Ihrer Krankenkassenprämie direkt an die Krankenkasse gezahlt.
- Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, brauchen Sie in den folgenden Jahren keine neue Anmeldung vorzunehmen.
- Wenn sich Ihre private oder finanzielle Lebenssituation ändert, müssen Sie dies sofort melden (Informationen zur Meldepflicht). Bitte beachten Sie, dass zu viel erhaltene Zahlungen sonst eventuell zurückbezahlt werden müssen und zu gering erhaltene Zahlungen erst ab Ihrer Änderungsmeldung erhöht werden können.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton wechseln, melden Sie sich bei uns ab.
- Wenn Sie ins Ausland umziehen oder sich länger als 90 Tage im Kalenderjahr ohne wichtigen Grund im Ausland aufhalten, erhalten Sie keine Ergänzungsleistungen mehr. Bitte melden Sie uns auch jede kürzere Abwesenheit.
- Wenn Sie ein Vermögen ab einer bestimmten Höhe hinterlassen, werden Ihre Erben eventuell zur Rückzahlung für bezogene Leistungen verpflichtet.
- Wenn Sie Ergänzungsleistungen erhalten, profitieren Sie von weiteren Vorteilen (siehe im Merkblatt zur Meldepflicht), wie zum Beispiel einem Beitrag ans U-Abo oder der Befreiung von der Radio- und Fernsehgebühr (SERAFE). Ausserdem haben Sie auch Anspruch auf weitere Leistungen des ASB, dies teilweise automatisch.
Melden Sie Ihre aktuelle Situation schriftlich per E-Mail oder per Brief. Legen Sie Nachweise (falls vorhanden) in Kopie bei.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie etwas melden müssen, fragen Sie gerne bei uns nach.
Sie erhalten eine Absage: wie weiter?
Mögliche Gründe für eine Absage:
- Sie haben keinen Anspruch auf eine Rente der IV oder AHV.
- Ihr Vermögen überschreitet die Vermögensschwelle von 100'000 Franken (200’000 Franken für Paare, 50‘000 Franken für Kinder).
- Ihr anrechenbares Haushaltseinkommen bzw. -vermögen ist höher als die anerkannten Ausgaben.
- Sie halten sich mehr als 90 Tage ohne wichtigen Grund im Ausland auf oder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland.
- nur für Beihilfen: Sie wohnen weniger als 10 Jahre im Kanton Basel-Stadt.
Sie haben Fragen? Lassen Sie sich telefonisch beraten oder kommen Sie auch ohne Termin persönlich vorbei. Gerne können Sie einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu verhindern.
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage? Wenden Sie sich an die Sozialhilfe.
Weiterführende Links und Organisationen
Hier finden Sie weitere generelle Informationen zu Ergänzungsleistungen (EL)
Hier finden Sie zusätzliche Unterstützungsangebote falls Sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben:
- Stiftung Rheinleben
Stiftung Rheinleben setzt sich für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein, z.B. in Form von psychosozialer Beratung, Wohnbegleitung, Besucherdienst etc.
- Pro Infirmis
Pro Infirmis für Erwachsene vor dem AHV-Alter und Kinder mit einer psychischen, körperlichen oder kognitiven Einschränkung
- Procap Nordwestschweiz
Procap Nordwestschweiz ein Mitgliederverband von und für Menschen mit Behinderungen in der Schweiz.
Hier finden Sie Unterstützungsangebote gezielt für ältere Menschen:
- Abteilung Langzeitpflege. Gesundheitsfürsorge für ältere Menschen
Der Kanton Basel-Stadt verfügt über ein ausgedehntes Angebot an Unterstützungsleistungen vor allem für betagte Menschen. Hier können Sie sich über die ganze Palette der Alterspflege informieren vom Wohnen mit Unterstützung über Spitex-Angebote und Tagespflegeeinrichtungen bis hin zum Eintritt in ein Pflegeheim.
- Pro Senectute beider Basel
Pro Senectute beider Basel ist eine Fach- und Anlaufstelle für Altersfragen in der Region und sorgt mit umfangreichen Dienstleistungen dafür, dass ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt daheim leben können.
Weitere Links und Organisationen
- Pro Juventute beider Basel
Unterstützung für alle Themen und Fragen von Kindern und Jugendlichen.
- Soziale Wohnungsvermittlung und Kontaktstelle Wohnbegleitung
Unterstützung rund um alle Wohnungsthemen
- GGG Migration
Hier erhalten Sie Unterstützung für Übersetzungshilfe und Beratung in 14 verschiedenen Sprachen.
Formulare und Merkblätter
Weitere Formulare und Merkblätter
Formular zur Abrechnung eines nicht-institutionellen Leistungsbezugs (Startet einen Download)Dieses Formular richtet sich an erwachsene Personen mit Behinderung nach § 4 BHG, die aktuell ambulante Wohnbegleitung durch einen nicht-institutionellen Leistungserbringenden beziehen.
Sie erhalten bereits Ergänzungsleistungen?
Falls Sie bereits Ergänzungsleistungen erhalten, geben Ihnen diese Merkblätter zusätzliche Informationen:
KulturLegi beider Basel
Was ist die KulturLegi
Die KulturLegi ermöglicht Personen mit knappem Budget vergünstigten Zugang zu Kultur, Bildung, Gesundheit, Sport und Freizeit in der ganzen Schweiz. Die Rabatte betragen in der Regel 30 bis 70 Prozent. Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis. In Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist die KulturLegi kostenlos.
Mit der KulturLegi können Sie im Caritas-Markt einkaufen sowie günstiger ins Kino, Museum, mit der Familie in die Badi und vieles mehr.
Alle Angebote finden Sie unter www.kulturlegi.ch/bb
Sie erhalten Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen? Dann können Sie eine KulturLegi bestellen.
Wir sind für Sie da.
Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.
Amt für Sozialbeiträge
Amt für Sozialbeiträge
ErgänzungsleistungenGrenzacherstrasse 62
4058 Basel