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Lohngleichheit bei Staatsbeiträgen

Institutionen, die finanzielle Unterstützung vom Kanton Basel-Stadt erhalten, müssen die Lohngleichheit einhalten. Dies ist im Staatsbeitragsgesetz (StBG) verankert.

Welche Staatsbeiträge sind betroffen?

Die Massnahmen gelten für Staatsbeiträge von mehr als

  • CHF 100'000 Franken pro Jahr bei mehrjährigen Staatsbeiträgen
  • CHF 200'000 Franken bei einmaligen Beiträgen

Die Massnahmen gelten bei der Erneuerung bestehender Staatsbeitragsverhältnisse und für Gesuche um neue Staatsbeitragsverträge, die ab Januar 2025 in Kraft treten.

Was muss eingereicht werden?

Institutionen, die um einen Staatsbeitrag ersuchen, bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Zu diesem Zweck füllen sie die Selbstdeklaration aus und legen diese dem Gesuch bei. Ebenfalls dem Gesuch beizulegen ist der Nachweis. Die Art des Nachweises unterscheidet sich je nach Grösse der Institution:

Institutionen mit 10 oder mehr Mitarbeitenden:

  • Selbstdeklaration
  • Nachweis aus einer Analyse mit Logib

Institutionen mit 2–9 Mitarbeitenden:

  • Selbstdeklaration
  • Fragebogen

Die für den Nachweis bzw. Fragebogen verwendeten Lohndaten dürfen bei Vertragsabschluss maximal 48 Monate alt sein.

Logib

Die Institutionen analysieren die Lohngleichheit mit dem Standard-Analyse-Tool Logib. Logib besteht aus zwei Modulen:

  • Modul 1 eignet sich vor allem für grössere Institutionen.
  • Modul 2 wird bei kleineren Institutionen und Institutionen mit wenigen Mitarbeitenden eines Geschlechts eingesetzt.

Gesuchen um Staatsbeiträge, die ab 1. Januar 2026 laufen, muss ein gültiger Nachweis beigelegt werden, der mit dem Logib-Release-Nr. 2024.1 oder neuer erstellt wurde. Die Release-Nr. ist oben rechts auf dem Nachweis bzw. der Zusammenfassung festgehalten. Institutionen, die über einen Nachweis verfügen, der mit einem früheren Release erstellt wurde, müssen keine neue Analyse durchführen, sondern einzig das bestehende Datenblatt in der neuen Logib-Version einlesen. Diese erstellt unmittelbar den Nachweis, der dem Gesuch beigelegt werden kann. 

Stichkontrollen

Der Kanton führt bei Institutionen, die einen Staatsbeitrag erhalten, Stichkontrollen durch.

Kontakt

Flavia Grossmann

Projektleiterin / wissenschaftliche Mitarbeiterin

Inhalt aktualisiert