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Schweizer Beitragszeit in die Arbeitslosenversicherung für EU/EFTA nachweisen (PD U1)

Sie haben in der Schweiz gearbeitet und müssen sich in einem EU- oder EFTA-Staat beim Arbeitsamt anmelden? Dann wird man von Ihnen das Formular PD U1 verlangen. Mit diesem Formular werden die Versicherungszeiten in der Schweiz nachgewiesen.

PD U1-Formular

Im Kanton Basel-Stadt stellt die Öffentliche Arbeitslosenkasse das PD U1-Forumlar aus.

Zum Erstellen des PD U1-Formulars benötigen wir folgende Unterlagen:

  •  Lohnjournale, bzw. Lohnabrechnungen der letzten 36 Monate
  • Arbeitgeberbescheinigung international
Arbeitgeberbescheinigung international

Muss vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ausgefüllt werden

Die Unterlagen können per Mail im PDF-Format, per Post oder persönlich an unseren Schaltern eingereicht werden.


Kontakt

Öffentliche Arbeitslosenkasse Kanton Basel-Stadt

Telefonische Erreichbarkeit Montag – Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 17.00 Uhr Schalteröffnungszeiten Montag – Freitag 8.00 Uhr - 11.30 Uhr 13.30 Uhr - 16.30 Uhr

Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK)

Hochstrasse 37 Postfach
4002 Basel

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