Breadcrumb-Navigation

Kurzarbeits- & Schlechtwetterentschädigung

Was ist Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung und wie können Sie die Entschädigung beantragen?

Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten können Sie als Unternehmen im Einverständnis mit den betroffenen Arbeitnehmenden die Arbeitszeit vorübergehend ganz oder teilweise reduzieren, um Kündigungen zu vermeiden.

Kurzarbeit hat zum Ziel, dass alle Mitarbeitenden ihre Stelle behalten können.

Vorgehen bei Kurzarbeit

Ein Bild zeigt vier Pfeile, die nach rechts zeigen und Schritte eins bis vier des Vorgehens bei Kurzarbeit zeigen, welche im Text verschriftlicht sind
Vorgehen bei Kurzarbeit
© AWA BS

Schritt 1: Voranmeldung bei der Kantonalen Amtsstelle

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin meldet sich mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit bei der Kantonalen Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung (KAST) an. Das nennt man Voranmeldung.

Die KAST informiert Sie über weitere benötigte Unterlagen.

Schritt 2: Prüfung der Voranmeldung

Sobald die Unterlagen vollständig sind, prüft die KAST die Voranmeldung und informiert Sie schriftlich darüber.

Die Kurzarbeit kann jeweils für maximal drei Monate bewilligt werden. 

Schritt 3: Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung

Reichen Sie jeden Monat das Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit» ein, damit wir eine Auszahlung prüfen können. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Falls Sie die Voranmeldung via eServices eingereicht haben, müssen Sie dieses Formular ebenfalls als Online-Version ausfüllen und verschicken. 

    --> eServices

    Wenn Sie das Formular online einreichen, kann die Arbeitslosenkasse Ihre Auszahlung schneller machen. 

  2. Sie reichen den «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit» per Post oder E-Mail bei der zuständigen Arbeitslosenkasse ein. Das Formular finden Sie unten in der grünen Box.

    Falls Sie die Voranmeldung per Post eingereicht haben, können Sie wählen, ob Sie  «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit» ebenfalls per Post oder via eServices verschicken möchten. 

Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit»

Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit.xlsx (Startet einen Download)

Wichtig

Sobald die Unterlagen vollständig sind, können wir abrechnen.

Sie müssen den monatlichen Antrag jeweils innerhalb von drei Monaten einreichen. Sonst bekommen Sie für diesen Monat keine Auszahlung mehr (Verwirkungsfrist). 

Das heisst, wenn Sie z.B. den Januar 2024 geltend machen möchten, muss der Antrag allerspätestens am 30. April 2024 bei der zuständigen Arbeitslosenkasse eingereicht werden. Wird diese Frist verpasst, besteht für den gesamten Januar 2024 kein Anspruch.

Schritt 4: Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung

Zu jeder Auszahlung erhalten Sie per Post oder im eServices eine detaillierte Abrechnung - je nachdem, welchen Weg Sie gewählt haben.


Schlechtwetterentschädigung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie mit der Schlechtwetterentschädigung einen Teil der Lohnkosten von wetterbedingten Arbeitsausfällen in gewissen Branchen decken. Die Schlechtwetterentschädigung trägt dazu bei, dass Arbeitsverhältnisse in Fällen von schlechter Witterung nicht gekündigt werden müssen.

Die Schlechtwetterentschädigung können Sie bei der Arbeitslosenversicherung beantragen und dabei für die Auszahlung der Entschädigung die Arbeitslosenkasse Kanton Basel-Stadt angeben.

Vorgehen bei Schlechtwetter

Vorgehen Schlechtwetter
© AWA BS

Schritt 1: Meldung bei der Kantonalen Amtsstelle 

Melden Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Ihren wetterbedingten Arbeitsausfall bei der Kantonalen Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung (KAST). Tun Sie dies bis spätestens am 5. Tag des folgenden Monats (Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall). Wenn Sie zum Beispiel im Januar wegen schlechtem Wetter Ihre Mitarbeitenden teilweise nicht beschäftigen konnten und Ihr Unternehmen in Basel-Stadt den Hauptsitz hat, melden Sie dies bis spätestens am 5. Februar.

Die KAST informiert Sie über weitere benötigte Unterlagen. 

Schritt 2: Prüfung der Meldung

Sobald die Unterlagen vollständig sind, prüft die KAST die Meldung und informiert Sie schriftlich darüber.

Eine Schlechtwetterentschädigung kann jeweils nur für einen Monat bewilligt werden. 

Schritt 3: Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung

Mit dem Formular «Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung» machen Sie Ihre Auszahlung jeden Monat geltend.

Reichen Sie den «Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung» per Post oder E-Mail bei der zuständigen Arbeitslosenkasse ein.

Formular «Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung»

Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung.xlsx (Startet einen Download)

Wichtig

Sobald die Unterlagen vollständig sind, können wir abrechnen.

Sie müssen den monatlichen Antrag jeweils innerhalb von drei Monaten einreichen. Sonst bekommen Sie für diesen Monat keine Auszahlung mehr (Verwirkungsfrist). 

Das heisst, wenn Sie z.B. den Januar 2024 geltend machen möchten, muss der Antrag allerspätestens am 30. April 2024 bei der zuständigen Arbeitslosenkasse eingereicht werden. Wird diese Frist verpasst, besteht für den gesamten Januar 2024 kein Anspruch.

Schritt 4: Abrechnung der Schlechtwetterentschädigung

Zu jeder Auszahlung erhalten Sie per Post eine detaillierte Abrechnung.


Weitere Informationen & Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Öffentliche Arbeitslosenkasse Kanton Basel-Stadt

Hochstrasse 37 Postfach 3759 4002 Basel Telefonische Erreichbarkeit Montag – Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 17.00 Uhr Schalteröffnungszeiten Montag – Freitag 8.00 Uhr - 11.30 Uhr 13.30 Uhr - 16.30 Uhr

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert