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Industrie- und Gewerbelärm

Was unter Industrie- und Gewerbelärm fällt und auf welcher Grundlage dieser beurteilt und untersucht wird, erfahren Sie auf dieser Seite.

Was zählt zu Industrie- und Gewerbelärm?

Unter Industrie- und Gewerbelärm ist der Lärm zu verstehen, der beim Betrieb von Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben entsteht. Zudem fällt darunter auch der Lärm, der von Arealverkehr, Parkierungsanlagen sowie technischen Anlagen ausgeht, die zur Heizung, Kühlung oder Lüftung verwendet werden wie zum Beispiel Wärmepumpen. 

Die Lärmeinwirkungen von Industrie- und Gewerbelärm auf die Nachbarschaft werden nach Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) beurteilt.

Beurteilung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

Die Beurteilung einer Anlage wird über den Vergleich des sogenannten Beurteilungspegels einer Anlage mit dem massgebenden Grenzwert vorgenommen. 

Der Beurteilungspegel wird nach einem einheitlichen Schema ermittelt. Das Schema erlaubt, den Störgrad eines Geräusches möglichst objektiv zu beurteilen. Der Beurteilungspegel setzt sich aus einem Messwert in dB(A) und Pegelkorrekturen zusammen, die die Dauer des Geräusches sowie seine Ton- und Impulshaltigkeit berücksichtigen. 

Wann ist eine Anlage sanierungsbedürftig?

Liegt der Beurteilungspegel über dem massgebenden Grenzwert, so ist die Anlage sanierungsbedürftig. Das heisst, die Besitzerin oder der Besitzer der Anlage muss Massnahmen ergreifen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Lärm durch Wärmepumpen:


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