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Beurteilungsgrundlagen für Gastronomielärm

Unter Gastronomielärm wird Lärm verstanden, der in und um Restaurants entsteht. Zur Bewertung der Intensität der Lärmquellen kommen unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen zum Einsatz. Sie geben vor, wie laut Musik im Restaurant gespielt werden darf und wie weit die Öffnungszeiten ausgedehnt werden können.

Neueröffnung oder Änderung?

Wenn Sie einen Gastronomiebetrieb 

  • neu eröffnen, 
  • die Öffnungszeiten langfristig verlängern, 
  • den Musikbetrieb intensivieren 
  • oder den Charakter des Betriebs ändern möchten, 

müssen Sie dies beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat mit einer Baubewilligung beantragen.

Baubewilligungsverfahren

Ausnahmen?

Wenn Sie längere Öffnungszeiten für einzelne Anlässe wünschen, können Sie eine Ausnahmebewilligung beantragen.

Ausnahmebewilligung

Für verlängerte Öffnungszeiten an einzelnen Anlässen

Gastronomie-Sekundärlärm-Beurteilungsinstrument

Als Sekundärlärm gelten Lärmimmissionen, die ein Gastgewerbebetrieb im Freien vor dem Lokal verursacht. Die Intensität des Sekundärlärms hängt von den Öffnungszeiten, der Art des Publikums, der Grösse des Lokals und der Verkehrserschliessung ab.

Die Öffnungszeiten für den Innenbereich Ihres Restaurants werden mit Rücksicht auf den Sekundärlärm festgelegt. Die Beurteilung wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens anhand des Gastronomie-Sekundärlärm-Beurteilungsinstruments (GaSBi) vorgenommen.

Wenn Sie einen Gastronomiebetrieb neu eröffnen, die Öffnungszeiten verlängern, den Musikbetrieb intensivieren oder den Charakter des Betriebs ändern möchten, müssen Sie dies mit einer Baubewilligung beantragen.

Boulevardplan Innenstadt

Der Boulevardplan Innenstadt regelt die Öffnungszeiten von Aussenrestaurants wie Garten- und Boulevardlokalen, bewirteten Aussenterrassen sowie Buvetten im innerstädtischen Bereich. 

Öffnungszeiten ausserhalb des Innenstadtperimeters

Die Öffnungszeiten im übrigen Stadtgebiet werden nach der Lärmempfindlichkeitsstufe des entsprechenden Gebiets festgesetzt. Anpassungen der Öffnungszeiten müssen Sie über ein Baubewilligungsverfahren beantragen. 

Bitte beachten Sie:

  • Es gibt aber auch ausserhalb des Innenstadtperimeters Boulevardpläne, zum Beispiel den Boulevardplan Tellplatz. 
  • Für spezielle Standorte können die Öffnungszeiten aber vom Boulevardplan abweichen und angepasst an den jeweiligen Einzelfall geregelt werden.

SIA-Norm 181 und Vollzugshilfe Cercle Bruit

Innenlärm von Gastronomiebetrieben kann sich auf angebaute, lärmempfindliche Nachbarnutzungen wie Büros oder Wohnungen übertragen. 

Um diese Übertragung des Innenlärms zu beurteilen, stützt sich die Abteilung Lärmschutz auf die Anforderungen an die Schalldämmung von Trennbauteilen nach SIA-Norm 181 (Schallschutz im Hochbau).

Für lautere Musik als Hintergrundmusik sind zusätzlich die Richtwerte der Vollzugshilfe der kantonalen Lärmschutzfachleute Cercle Bruit zu beachten.


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