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Bewilligung Ehe- & Partnervermittlung aus dem oder ins Ausland

Sie planen ein Unternehmen, das Personen über die Grenzen für eine Ehe oder eine feste Partnerschaft vermittelt? Beantragen Sie hier die Bewilligung.

Die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland für eine Ehe oder eine feste Partnerschaft ist bewilligungspflichtig.

Berufsmässig handelt, wer die Vermittlung gegen Vergütung betreibt, sei dies haupt- oder nebenberuflich, regel- oder unregelmässig, selbstständig oder im Dienst bzw. Auftrag einer dritten Person, mit oder ohne Werbung.


Gesetzliche Grundlagen


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