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Bonus für Privatpersonen

Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Basel-Stadt erhalten jedes Jahr einen Stromspar-Bonus. Hier finden Sie Angaben zu den Voraussetzungen für die Bonuszahlung.

Bonus-Berechtigung Privatpersonen

Der Bonus wird an die Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Basel-Stadt ausbezahlt, die am 15. Dezember des Vorjahres beim Einwohneramt Basel-Stadt angemeldet waren.

Zu den detaillierten Voraussetzungen, siehe unten: «So kommen Sie zu Ihrem Geld» und «Wieso habe ich meinen Bonus noch nicht erhalten?».

Berechnung für einzelne Personen und Familien

Diese Beispielrechnungen zeigen Ihnen, wie die Berechnungsgrundlage für den Stromspar-Bonus aussieht und wie hoch der Bonus für eine einzelne Person und eine vierköpfige Familie mit minderjährigen Kindern in der Regel ausfällt.

 
Einzelne Person in 3-Zimmerwohnung
Familie mit 2 Kindern in 4-Zimmerwohnung
Stromverbrauch gemäss Stromrechnung
2'200 kWh/Jahr
3'850 kWh/Jahr
Lenkungsabgabe durchschnittlich pro kWh
Fr. 0.046
Fr. 0.046
Bezahlte Lenkungsabgabe gemäss Stromrechnung
Fr. 101.20
Fr. 177.10
Erhaltener Bonus pro Person bei einem Bonus von Fr. 60.00
Fr. 60.00
Fr. 240.00

So kommen Sie zu Ihrem Geld

Hier finden Sie Erläuterungen dazu, wie Sie sich zum Stromspar-Bonus anmelden können und wie die Auszahlung funktioniert.

Antragsformular ausfüllen und einsenden

  • Die Antragsformulare für neu Zugezogene und volljährig gewordene junge Erwachsene werden im Frühjahr verschickt. 
  • Einsendeschluss für die Anträge ist der 31.12. des jeweiligen Jahres. Trifft der Antrag später ein, erlischt der Anspruch auf einen Bonus. Wer die Anmeldung verpasst, erhält im Folgejahr ein neues Antragsformular.

Auszahlung

  • Einmal angemeldet, wird Ihnen der Bonus jährlich automatisch auf Ihr Konto überwiesen. 
  • Die Auszahlung erfolgt Mitte Jahr
  • Der Bonus beträgt pro Person und Jahr ca. 60 Franken.
  • Der Bonus wird pro Haushalt ausbezahlt, das heisst, der Bonus für die Mitglieder eines Haushalts, zum Beispiel Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Familien mit minderjährigen Kindern, wird zusammengefasst und gemeinsam ausbezahlt. 
  • Volljährig gewordenen jungen Erwachsenen wird der Bonus separat ausbezahlt, unabhängig von der Wohnsituation. Deshalb erhalten junge Erwachsene mit Erreichen der Volljährigkeit einen Antrag, um sich für die individuelle Bonuszahlung anzumelden. Der Antrag muss zwingend von der volljährig gewordenen Person selbst unterzeichnet werden, unabhängig davon, auf welches Konto der Bonus ausbezahlt wird.
  • Bei einer Wohngemeinschaft erhält jedes Mitglied der Wohngemeinschaft einen separaten Bonus.

ePortal

Wenn Sie im ePortal des Kantons Basel-Stadt angemeldet sind, können Sie Ihre Angaben zum Stromspar-Bonus selbst verwalten und zum Beispiel Adress- und Kontoänderungen vornehmen. Für das ePortal benötigen Sie ein Login.

ePortal des Kanton Basel-Stadt

Keinen Bonus erhalten?

Weshalb habe ich meinen Bonus noch nicht erhalten?

Dass Sie Ihren Bonus noch nicht erhalten haben, kann verschiedene Gründe haben:

  • Bitte beachten Sie, dass der Bonus erst in der zweiten Jahreshälfte ausbezahlt wird. Wir informieren Sie mit einem Brief, wenn der Bonus überwiesen worden ist.
  • Einen Bonus erhalten Personen, die am 15. Dezember des Vorjahres beim Einwohneramt des Kantons Basel-Stadt angemeldet waren. 
  • Üblicherweise erhalten neu Zugezogene und volljährig gewordene junge Erwachsene automatisch ein Antragsformular für den Stromspar-Bonus. Falls Sie dieses nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Wieso habe ich kein Antragsformular erhalten?

Hat jemand in Ihrem Umfeld ein Antragsformular erhalten, Sie aber nicht? 

  • Das kann gut sein, denn wir senden die Formulare nur an Personen, bei denen sich bezüglich Auszahlung des Bonus etwas Wesentliches geändert hat. Es handelt sich zum Beispiel um Personen, die neu im Kanton Basel-Stadt wohnen, Personen die im letzten Jahr volljährig geworden sind oder bei denen sich die zivilrechtliche Lage geändert hat (Heirat, Scheidung etc.).
  • Wenn Sie nur kurz in Basel-Stadt sind, erhalten Sie kein Antragsformular. Je nach Aufenthaltsbewilligung ist die Auszahlung des Stromspar-Bonus nicht möglich. 

Ich habe ein neues Konto

Wir kontaktieren Sie schriftlich, wenn wir Ihren Bonus nicht überweisen können und Ihr Konto inaktiv ist.

  • Wenn Sie seit der letzten Auszahlung des Stromspar-Bonus Ihr Konto geändert oder aufgelöst haben, können Sie uns Ihre neuen Kontoangaben gerne telefonisch oder per E-Mail mitteilen.
  • Wünschen Sie die Auszahlung auf eine andere Person? Bitte teilen Sie uns die neuen Angaben telefonisch oder per E-Mail mit.
  • Bitte beachten Sie, dass Änderungen zwischen Mai und Juni aus technischen Gründen nicht möglich sind.

In English, please!

Here you will find the translation of our accompanying letters for the application and the payment of the Electricity Saving Bonus.

Weitere Fragen?

Bitte nehmen Sie mit dem Stromspar-Bonus-Team Kontakt auf. 

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

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