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Preisbekanntgabe

Sie möchten sich über korrekte Preisangaben informieren, um die Waren oder Dienstleistungen in Ihrer Werbung mit einer korrekten Preisangabe anzuschreiben? Erfahren Sie hier mehr über die Preistransparenz und den Geltungsbereich der Preisbekanntgabe-Verordnung.

Die Verordnung über Preisangaben zielt darauf ab, Preistransparenz zu schaffen. Preistransparenz bedeutet, dass alle Informationen über Preise offen und leicht zugänglich sind. So entsteht ein fairer Wettbewerb und Verbraucherinnen und Verbraucher werden davor geschützt, dass sie jemand täuscht. Der Endpreis in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer muss klar und deutlich am Produkt oder in unmittelbarer Nähe angegeben werden. Es muss klar sein, auf welches Produkt und welche Menge sich der Preis bezieht.

Die Preisbekanntgabeverordnung gilt:

  • wenn in der Werbung Preise oder Preisbereiche mit Zahlen angegeben sind;
  • für Waren zum Kauf (z.B. im Laden, im Schaufenster, an Märkten, Messeständen oder an Kiosken);
  • für Dienstleistungen (z.B. Coiffeur, Gast, Taxi- und, Unterhaltungsgewerbe);
  • für Werbung mit Preis- und Rabattangaben für alle Waren und Dienstleistungen (z.B. in Zeitungen, Prospekten, Werbekatalogen Fernsehen, Radio, Internet).

Werbung ohne Preisangaben sind von der Preisbekanntgabe ausgenommen. Weitere Informationen zur Preisbekanntgabeverordnung finden Sie beim SECO.

Wichtige Hinweise

Hier finden Sie Informationsblätter für verschiedene Branchen und Broschüren zur praktischen Anleitung und korrekten Preisangabe.

Einzelnen Branchen "Wegleitung für die Praxis" und "Korrekte Mengen- und Preisangaben"

Gesetzliche Grundlagen


Boris Horvat

Sachbearbeiter Bewilligungen

Inhalt aktualisiert