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Dreh- und Fotoarbeiten im öffentlichem Raum

Film- und Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum erfordern meist gar keine Massnahmen, müssen manchmal nur gemeldet werden oder setzen bei grösseren Projekten eine entsprechende Bewilligung voraus. Hier erfahren Sie alles über die Vorgaben, Massnahmen und die erforderlichen Kontakte für weitere Abklärungen.

Filmcrew in einem Park, eine Filmklappe wird gehalten.
© Copyright SRF/Pascal Mora

Dreh- und Fotoarbeiten im öffentlichen Raum durchführen

Für einfache Film- und Fotoaufnahmen (z.B. Berichterstattungen mobil) im öffentlichen Raum ist in der Regel keine spezielle Drehbewilligung erforderlich. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen zusätzliche Genehmigungen notwendig sind, wie zum Beispiel:

  • Aufhebungen/Reservationen von Parkfeldern
  • Ausschaltung der öffentlichen Beleuchtung
  • Erregung der öffentlichen Aufmerksamkeit (z.B. Gewaltszenen, Lärm, u.a.)
  • Sperrung von Trottoirs oder Strassenzügen

Diese Tätigkeiten betreffen mehrere Fach- und Amtsstellen des Kantons, weshalb ein koordiniertes Verfahren erforderlich ist.

Keine Bewilligungspflicht

Für Filmaufnahmen mit minimaler, portabler Ausrüstung, die nicht von langer Dauer pro Örtlichkeit sind, ist keine Bewilligung notwendig. Zu dieser Ausrüstung zählen beispielsweise Kameras, Stative, Handreflektoren, Scheinwerfer und Drohnen. 
Dies gilt auch für aktuelle, nicht planbare Medienberichterstattungen sowie für Aufnahmen, ohne Einwirkung auf den öffentlichen Raum respektive ohne Einschränkung des schlichten Gemeingebrauchs. 

Hinweis zu Drohnen im öffentlichem Raum

Für Drohnen ist eine separate und selbst einzuholende Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL notwendig.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Meldepflichtig

Für die Belegung für Film- oder Fotoaufnahmen bis zu einem halben Tag (12 Std.) in Bereichen wie Trottoirs oder Plätze und ohne Sperrung des motorisierten oder ruhenden Verkehrs ist spätestens 14 Tage vor Drehbeginn eine Meldung einzureichen.

Vereinfachtes Bewilligungsverfahren

Die Belegung für Film- oder Fotoaufnahmen bis zu 4 Tagen ohne Unterbruch, mit oder ohne Sperrung von Fahrbahnen und Trottoirs, bedingt ein Gesuch, welches bis mindestens sechs Wochen vor Drehbeginn mit detailliertem Drehprogramm (Aufstellen von Requisiten, Sperrungen des Verkehrs mit genauen Zeitangaben, Abschalten der öffentlichen Beleuchtung und detailliertem Beschrieb der Filmszenen) einzureichen ist. 

Ordentliches Bewilligungsverfahren

Belegung für Film- oder Fotoaufnahmen, die länger als 4 Tage am Stück dauern, sind in einem ordentlichen Bewilligungsverfahren mindestens drei Monate vor Drehbeginn mit entsprechendem Konzept und Plänen einzureichen. In Abhängigkeit der Aussenwirkung kann eine öffentliche Publikation nötig werden. 

Kontakt

Thomas Bätscher
Allmendinspektor
+41 61 267 93 66thomas.baetscher@bs.ch

Allmendverwaltung (AV)

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Dufourstrasse 40/50
4052 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
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