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Arbeitsbeziehungen (ABZ)

Wir schauen dafür, dass der Arbeitsmarkt fair und reguliert bleibt.

Wir sind verantwortlich für die Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz (CH) und der Europäischen Union (EU). Dieses Abkommen sorgt dafür, dass Bürgerinnen und Bürger der CH und der EU in beiden Gebieten leben und arbeiten können. 

Zusätzlich bieten wir Beratungen zum privaten Arbeitsrecht an und bekämpfen die Schwarzarbeit. Wir überprüfen, ob Quellensteuern und Sozialabgaben korrekt abgerechnet werden und ob die ausländerrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Wir erteilen Arbeitsbewilligungen und beaufsichtigen die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih. Unsere Abteilung kontrolliert die Einhaltung des kantonalen Mindestlohns und der orts- und branchenüblichen Löhne.


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